Stadtplanertag am 29. November: „Eigentum verpflichtet"

Gemäß Art. 14.2 des Grundgesetzes gilt in Deutschland der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist heute wieder brandaktuell. Die Wohnungsnot insbesondere einkommensschwächerer Haushalte hat die Bodenfrage in die breite Öffentlichkeit gebracht.

16. Oktober 2019von ros

Viel zu lange haben die Städte öffentliche Grundstücke zu Höchstpreisen verkauft und damit ihr Tafelsilber weggegeben. Sie stehen nun vor der Aufgabe, wieder deutlich mehr bezahlbaren Wohnungsbau zu ermöglichen und zugleich die Qualität der urbanen Freiräume zu verbessern. Auch die Anpassung der gebauten Strukturen an den Klimawandel sowie neue Mobilitäts- und Infrastrukturkonzepte erfordern ein radikales Umdenken im Umgang mit Grund und Boden. Planungs- und Bodenwertausgleich, eine sozialverträgliche Grundsteuer, Erbbaurecht, Vergabe nach Konzept statt Höchstangebot sind viel diskutierte Lösungsansätze, werden jedoch erst zögerlich eingesetzt.

Der Stadtplanertag 2019 will die Relevanz der Bodenfrage für Stadtplanerinnen und Stadtplaner hinterfragen und Handlungsimpulse geben für neue sozialverträgliche Planungsgrundsätze und Projekte. Zugesagt sind kurze Impulsvorträge u.a. von Stefan Reiß-Schmidt (SEM München), Dr. Egbert Dransfeld (Institut für Bodenmanagement, Dortmund), Ullrich Sierau (OB Dortmund), Laura Weißmüller (Journalistin, München), Alexander Schmitz (Interboden, Ratingen) und Cornelia Zuschke (Planungsdezernentin Düsseldorf). Prof. Christa Reicher wird mit Studierenden der RWTH Aachen „Die Bodenfrage quergedacht“ präsentieren.

Stadtplanertag der AKNW. 29.11.19, 13.00 - 19.00 Uhr. Baukunstarchiv NRW, Dortmund. Anmeldung erbeten. Diese Veranstaltung ist ausgebucht.

Programm und Einladung (PDF)

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