Stärkung von „Prima.Klima.Wohnen.“

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen will sich in dem jüngst gegründeten „Klimapakt NRW“ engagieren und sich dafür einsetzen, den Fokus der Kampagne über das einzelne Wohngebäude hinaus auf städtebauliche Zusammenhänge und die klimagerechte Fortentwicklung der Infrastruktur zu richten. Wie Kammerpräsident Ernst Uhing dem Vorstand in seiner Sitzung am 3. März berichten konnte, hatte der „Klimapakt Wohnen“ am 27.02.2020 im Haus der Architekten getagt und die AKNW dazu eingeladen, in dem Bündnis der NRW-Ministerien für Bau sowie für Umwelt und der Bau- und Wohnungswirtschaft mitzuwirken.

12. März 2020

„Die Architektenkammer unterstützt das Ziel, die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes im einwohnerstärksten Bundesland bis 2050 zu erreichen“, erklärte der Vorstand. Dazu müsse der Zielkatalog aber weit über bautechnische Fragestellungen hinausreichen.  

Urteil zum Befreiungsrecht

Erleichtert zeigte sich der Vorstand über ein aktuelles Urteil zum Befreiungsrecht. Das Landessozialgericht NRW hatte am 5. Februar geurteilt, dass ein bayrischer Architekt, der in NRW in der Energieberatung tätig ist, von der Rentenversicherungspflicht bei der DRV zu befreien sei, weil - nach einer vorausgegangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts - auch Architekten, die „nur“ in Teilbereichen des klassischen Berufsbildes arbeiten, eine berufsbezogene Tätigkeit ausüben und sozialrechtlich entsprechend zu behandeln sind. „Das Thema Befreiungsrecht ist damit hoffentlich nicht nur für Bayern, sondern für alle Bundesländer zu einem guten Ende gebracht worden“, resümierte der Geschäftsführer und Justiziar der AKNW, Dr. Florian Hartmann. Der Vorstand begrüßte diese für viele angestellte Kammermitglieder wichtige Entwicklung des Befreiungsrechts und brachte seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Fortschreibung des Berufsbildes im Baukammerngesetz NRW nun endlich erfolgen müsse, um hier dauerhaft für Klarheit zu sorgen. Präsident Ernst Uhing verwies auf ein Schreiben an die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach, in dem die Architektenkammer  erneut darum gebeten habe, den Novellierungsprozess zum BauKaG NRW zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Digitaler Bauantrag

Das „Digitale Bauportal NRW“ soll nach dem Willen der Landesregierung im Frühjahr an den Start gehen. Wie der Vorsitzende des Ausschusses „Dienstleistungen, Recht, Sachverständige“, Martin Friedrich, dem Vorstand berichten konnte, werde zunächst allerdings das Bauportal.NRW als eine Informationsplattform online erprobt. Die Abgabe eines vollständig digitalen Bauantrags werde wohl erst deutlich später möglich sein, weil für die unterschriftslose Einreichung der Unterlagen die gesetzlichen Grundlagen geändert werden müssten. Der Geschäftsführer der Akademie der AKNW, Klaus-Dieter Grothe, ergänzte, dass das Ministerium zeitnah einen Qualifizierungsleitfaden „BIM für Kommunen“ in NRW ausschreiben wolle, mit dem die Bauverwaltungen im Themenfeld BIM gestärkt werden sollen. Ziel sei insbesondere, Schulungsbedarfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren. Die Akademien der Kammern hätten angeboten, so Grothe weiter, das Verfahren im Sinne des BIM-Standards Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern zu unterstützen.

Bauen im 3D-Druck

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben einen Antrag „Innovatives Bauen im 3D-Druckverfahren fördern“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die AKNW befürwortet das Antragsziel in einer Stellungnahme, die der Vorstand einstimmig verabschiedete. Darin wird der Planungssektor u .a. als Innovationstreiber bewertet. Der Vorstand der Architektenkammer NRW appellierte an das Land, selbst bei landeseigenen Bauvorhaben experimentelle Projekte zu wagen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW zu ermutigen, sich in dieser Aufgabenstellung zu engagieren.

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