Was bringt der neue Landesentwicklungsplan?

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sollen künftig wieder mehr Spielraum zur Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe erhalten. Das ist eine der wesentlichen Änderungen im neuen Landesentwicklungsplan (LEP), den das Kabinett von Ministerpräsident Armin Laschet am 19. Februar beschlossen hat. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart erklärte, mit der LEP-Änderung werde mehr wirtschaftliches Wachstum und Flexibilität bei der Baulandausweisung ermöglicht. „Damit geben wir Regionen und Kommunen dringend benötigte Entscheidungsspielräume, um bestehenden Unternehmen attraktive Bedingungen zu bieten und Neuansiedlungen zu erleichtern.“

25. März 2019von Pressemitteilung des Landes NRW / Christof Rose

Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Welche Spielregeln gelten für die Nutzung der Windenergie? Welche Entwicklungschancen gibt es für das rheinische Braunkohlerevier? Der Landesentwicklungsplan gibt Antworten auf zentrale Fragen der Raumplanung in Nordrhein-Westfalen. 

Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen mit dem Ziel, mehr Freiräume für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung zu schaffen. Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Insgesamt gingen mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen, Fachbehörden und Verbände ein. Auch die Architektenkammer NRW hatte sich in zwei Positionspapieren zu den geplanten Änderungen geäußert. 

Nach Auswertung dieser Anregungen hat das Kabinett am 19.02.2019 die Änderung des LEP NRW beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diese dem Landtag zuzuleiten. Stimmt dieser der Änderung dann zu, kann sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht werden und entsprechend in Kraft treten. 

Zentrale Inhalte der vorgesehenen Änderungen des Landesentwicklungsplans sind:

Flächenausweisung im ländlichen Raum:

Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden. Zudem können Städte und Gemeinden auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen.

Strukturwandel im Rheinischen Revier:

Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt. Die Region kann so - nach Einschätzung der Landesregierung - die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern.

Regeln für die Windkraftnutzung:

Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Dadurch soll die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöht werden. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Flächenverbrauch:

Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist, betont die Landesregierung. Gleichwohl habe sich der bisher gültige 5 Hektar-Grundsatz aber als unwirksames Instrument erwiesen, sodass er im Entwurf der Landesregierung im neuen LEP NRW gestrichen wird. Stattdessen gelte es, sich am Nachhaltigkeitsziel des Bundes zu orientieren, das vorsieht, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken. „Dazu wird die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln“, heißt er in der Erklärung der Landesregierung.

Zum weiteren Verfahren:

Die geplante Änderung des LEP NRW wird nun dem Landtag übermittelt und tritt nach dessen Beschlussfassung in Kraft. 

Hintergrund:

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit der Landesplanungsbehörde beim Wirtschaftsministerium. Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan.

Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das Raumordnungsgesetz sowie das Landesplanungsgesetz. Als besondere räumliche Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen listet das NRW-Wirtschaftsministerium auf seiner Webpräsenz zum Thema „Landesplanung“ auf: die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie; die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur; den Schutz- und die Entwicklung von Natur- und Landschaft; den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel; die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen; die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für eine Erholung im Freiraum; die Sicherstellung der Rohstoffversorgung; den Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie den Schutz vor Hochwasser. (Quelle: www.wirtschaft.nrw/landesplanung). 

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