Wohnraumförderung 2019

Auch in diesem Jahr stehen für die soziale Wohnraumförderung 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Für Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen können damit bezahlbare Mietwohnungen geschaffen oder erhalten bleiben. Ferner fördert das Land den Bau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, Quartiersmaßnahmen, Modernisierungen und Studierendenwohnheime.

05. März 2019von H. Lintz

Für den Mietwohnungsbau wurden in den neuen Förderbestimmungen in allen Mietstufen die Bewilligungsmiete und die Förderpauschalen deutlich angehoben, die Darlehensbedingungen und die Tilgungsnachlässe bleiben unverändert. Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn sie unabhängig von der Gebäudeklasse und der Anzahl der Geschosse die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) erfüllen. Darüber hinaus verbleiben spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit, die über die Anforderungen der BauO NRW 2018 hinausgehen und mit Förderprodukten verbunden sind.

In der Eigentumsförderung kann neben der eigentlichen Förderung ein Ergänzungsdarlehen zu Marktkonditionen von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Schließung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist. Um Zwischenfinanzierungskosten zu vermindern, wird zudem die Auszahlung der Förderdarlehen zeitlich vorverlagert.

Die neuen Förderbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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