Architekten: 2.000 Arbeitsplätze in NRW vor dem Aus!
Seit mehr als 13 Jahren sind die Honorare von Architekten und Ingenieuren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst worden - mit der Folge, dass viele der rund 25.000 Arbeitsplätze in Planungsbüros gefährdet sind. In dieser Situation hat das Bundeswirtschaftsministerium heute (26.02.08) einen Vorschlag zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt, die für viele Architekturbüros das endgültige Aus bedeuten würde. „Der Entwurf führt nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verstümmelung unserer Honorarordnung“, protestiert Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW. „Eine HOAI, die auf wenige Teilbereiche der Leistungen von Architekten und Ingenieuren zusammengekürzt wird, ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht!“ Etwa zehn Prozent der Architekturbüros seien damit in ihrer Existenz bedroht.
Der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht u. a. eine Absenkung der Tafelendwerte von bisher 25,5 Mio. Euro Baukosten im Hochbau auf lediglich 5 Mio. Euro vor. Damit würden nur noch kleine Bauvorhaben wie Ein- und Zweifamilienhäuser dem Schutz der HOAI unterliegen. „Gerade die Planungsleistungen für mittlere und größere Bauprojekte, die das Bild unserer Städte und Gemeinden prägen, dürfen nicht einem reinen Preisdumping unterworfen werden“, warnt Kammerpräsident Hartmut Miksch. In der Praxis habe sich immer wieder gezeigt: Wer billig plant, baut umso teurer.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, hat die Aufgabe, den Verbraucher zu schützen und qualitätvolle planerische Leistungen zu ermöglichen. „Die Architektenkammer NRW setzt sich seit mehreren Jahren mit Nachdruck für eine Vereinfachung und Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein“, erläutert Hartmut Miksch. „Dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die HOAI nun teilweise abschaffen will, ist nicht nachzuvollziehen.“
Auf vehementen Widerspruch der Architektenkammer NRW trifft auch der Ansatz des Referentenentwurfs, den Geltungsbereich der Honorarordnung künftig auf die sogenannten geistig-schöpferischen Leistungen zu beschränken (Leistungsphasen 1 - 5 HOAI). „Eine solche Regelung verkennt, dass das gesamte Leistungsbild der Architekten und Ingenieure den Charakter geistig-schöpferischer Leistungen aufweist und deshalb einer preisrechtlichen Regelung bedarf“, kritisiert Hartmut Miksch. „Gerade die Bauleitung und die Überwachung der Bauausführung der Bau- und Handwerksbetriebe ist eine zentrale Leistung der Architekten, die eine hohe Qualität für das Gesamtbauwerk sicherstellt.“
Darüber hinaus sei eine Aufteilung der Architektenleistung in HOAI-geschützte und freie Leistungen in der Praxis nicht durchzusetzen. Da Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel für einen gesamten Planungs- und Bauprozess vergeben würden, wären Architekten dann automatisch zu existenzbedrohenden Mischkalkulationen gezwungen.
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure dient in erster Linie dem Schutz der Verbraucher und hat sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt“, stellt der Präsident der Architektenkammer Nordhrein-Westfalen fest. Die rund 118.000 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Deutschland bräuchten endlich eine Honorarordnung, die Verbrauchern, Investoren und Architekten in gleicher Weise gerecht werde. „Der nun vorgelegte Referentenentwurf ist von diesem Anspruch meilenweit entfernt!“
Miksch kündigte an, dass sich die Architektenkammer NRW in Abstimmung mit der Ingenieurkammer-Bau NRW und den anderen deutschen Architekten- und Ingenieurkammern sowie den Architekten- und Ingenieurverbänden vehement gegen die Verstümmelung der HOAI wehren werde. „Nun steht die Politik in der Verantwortung, Baukultur und Arbeitsplätze zu sichern!“
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