Architektenhonorare kein Preistreiber für Bauprojekte!
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wendet sich mit Nachdruck gegen einen Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger, wonach die Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) massive Kostensteigerungen bei Bauprojekten zur Folge hat. Konkret geht es um den Bau eines neuen Hallenbads in Pulheim. Dort hat sich eine Steigerung der Gesamtprojektkosten von ur-sprünglich 11,3 Millionen Euro auf jetzt 14,8 Millionen Euro ergeben – angeblich als Folge der HOAI-Novelle. „Es ist unredlich, die erheblichen Kostensteigerungen bei dem Projekt in Pulheim dem Architektenberuf und der neuen Honorarregelung anzulasten“, kritisiert Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die Kernaussage in dem Pressebericht.
Richtig ist, dass der Bundesrat Mitte Juni 2009 einer moderaten Erhöhung der Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren um zehn Prozent zugestimmt hat, nachdem diese jedoch mehr als 14 Jahre unverändert geblieben sind. Falsch ist, dass diese Honorarerhöhung jetzt zu massiven Kostensteigerungen bei Bauprojekten führt.
Laut Erfahrungswerten des unabhängigen Baukosteninformationszentrums (BKI) machen Architektenleistungen beim Bau von Hallenschwimmbädern einen Anteil von rund 6,4 % der Gesamtkosten aus. Bezogen auf die 14,8 Mio. Euro beim Projekt in Pulheim ergibt sich daraus ein Kostenanteil für Architektenleistungen von rund 940.000 Euro. Die Kostensteigerungen beim Hallenbadprojekt in Pulheim können schon deshalb nicht auf die HOAI-Novelle zurückgeführt werden, weil die neue Honorarordnung noch gar nicht in Kraft getreten ist. Aber selbst wenn man die darin vorgesehene Erhöhung der Honorare für Planungsleistungen um zehn Prozent gedanklich bereits einkalkuliert, würden sich allenfalls Mehrkosten für Architektenleistungen in Höhe von maximal 94.000 Euro ergeben. Da fragt man sich, was die übrigen Mehrkosten in Höhe von 3,4 Mio. Euro ausmacht?
„Hier wird der durchsichtige Versuch unternommen, die Verantwortung für Kostenplanungen, die man nicht im Griff hat, oder Kostensteigerungen, die in anderen Bereichen anfallen, bei der Berufsgruppe der Architekten abzuladen“, kommentiert Präsident Miksch den Sachverhalt. „Jeder, der sich im Baugeschehen etwas auskennt, weiß, dass die exorbitanten Mehrkosten von 3,5 Mio. Euro nicht in die Tasche des Architekten fließen“, merkt Miksch weiter an.
Bei Bauprojekten gibt es viel Potential für Kostensteigerungen. Die Honorarregelungen für Architekten sind jedoch – gerade wegen der HOAI – transparent. „Darum ist es so wichtig, dass der Bundesrat den Erhalt der Preisrechtsverordnung, als Instrument des Verbraucherschutzes beschlossen hat“, so Kammerpräsident Miksch.
Teilen via