Neue HOAI: „Erfolg für die Architekten, Gewinn für die Baukultur!“
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (12.06.09) der Novelle der Bundesregierung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. „Nach jahrelangen Gesprächen und Diskussionen über die Zukunft der HOAI ist die jetzt verabschiedete Novelle ein großer Erfolg für die Architekten und Ingenieure in Deutschland“, erklärt der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch. Die Honorarordnung war seit 14 Jahren nicht mehr an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden.
Nach Einschätzung der Architektenkammer NRW stellt die neue Honorarordnung im Sinne des Verbraucherschutzes sicher, dass private Bauherren und öffentliche Auftraggeber auch künftig eine sichere Grundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern haben. Die Gliederung des Leistungsspektrums der Planer in neun Leistungsphasen blieb auf Drängen der Architektenkammern und -verbände erhalten. Durch eine frühzeitige Kostenberechnung sollen Auftraggeber künftig früher Sicherheit über Bau- und Honorarkosten haben. Die Honorare werden von den Baukosten abgekoppelt. Zudem wurde eine Bonus-/Malus-Regelung eingefügt, die das kostensparende Planen und Bauen stärken soll.
„Die HOAI ist ein wichtiger Teil der Planungs- und Baukultur in Deutschland“, meint Kammerpräsident Hartmut Miksch. Die „Tafelwerte“, nach denen sich die Höhe der in der HOAI geregelten Honorare berechnen, werden pauschal um 10 Prozent angehoben. „Nachdem Architekten über 14 Jahre lang auf eine Erhöhung ihrer Honorare warten mussten, war diese Anpassung längst überfällig“, betont Kammerpräsident Hartmut Miksch. Die HOAI ist weiterhin für alle Bauwerke bis zu einer Investitionssumme von 25 Millionen Euro anzuwenden.
Die nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten hatten sich im vergangenen Jahr vehement gegen einen ersten Referentenentwurf zur Novellierung der HOAI gewehrt, der auf eine de facto-Abschaffung der Honorarordnung für die meisten Bauaufgaben hinausgelaufen wäre. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte die Architektenkammer in ihrem Einsatz für eine zukunftsfähige Honorarordnung aktiv unterstützt. Auch bei den Abgeordneten des NRW-Landtags war die Kammer mit ihrem Anliegen auf Verständnis und Unterstützung gestoßen.
Die nun verabschiedete Novelle stellt, so der Präsident der Architektenkammer NRW Miksch, "einen Kompromiss dar, mit dem wir gut leben können“. Wichtig sei vor allem, dass die Honorarordnung mit den Bestimmungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie konform gehe - das sei gelungen.
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