Energieberatung und Verbraucherschutz:

Verbraucherschutz: Architektenkammer NRW kritisiert irreführende Werbeaussage

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kritisiert eine Werbeaussage der Firma Tchibo, mit der die Kaffeerösterei auf neu in ihr Programm aufgenommene Energieberatungsangebote hinweist. Seit Mitte Juli wirbt das Hamburger Unternehmen mit einem Energie-Check-Angebot, bei dem das Erstellen von Energieausweisen und Wärmebildern sowie die Durchführung von Vor-Ort-Energieberatungen zu Vorteilspreisen angeboten werden. Wörtlich heißt es: „Je nach Wahl, sparen Tchibo Kunden bis zu 35 Prozent.“ Nach Ansicht der Architektenkammer NRW handelt es dabei um irreführende Werbung. Der Grund: Tchibo erweckt den Eindruck, dass es preisrechtliche Vorgaben für die genannten Angebote gibt, die unterboten werden. Die Kosten für die genannten Leistungen sind jedoch zwischen „Dienstleister“ und Bauherr/Hauseigentümer frei verhandelbar. Zudem ist nach Auffassung der Architektenkammer nicht ersichtlich, auf welcher Basis Tchibo die im Angebot genannten und unterbotenen Preise nennt.

28. Juli 2010

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, geht aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervor, die im Jahr 2002 in Kraft getreten ist. Bereits seit 2002 muss für jeden Neubau ein Energieausweis ausgestellt werden – seit 2008 gilt eine ähnliche Pflicht auch für Altbauten. Eigentümer, Käufer oder Mieter sollen mit dem Ausweis schnell und einfach den Energiebedarf und die entsprechenden Kosten erkennen können. Für die Ausstellung eines Energieausweises gibt es keinen gesetzlich festgelegten Preis. Die Kosten hängen vom jeweiligen Aussteller (z. B. Architekten und Ingenieure) und vom Aufwand ab.

Darauf hebt die Kritik der Architektenkammer NRW ab: Tchibo bietet bei Ausstellung eines Energieausweises eine Ersparnis von 22 Prozent, bei Erstellung Wärmebildaufnahmen eine Ersparnis von 35 Prozent und bei einer Vor-Ort-Energieberatung eine Ersparnis um 15 Prozent an. „Hier werden Preise gegenübergestellt und Reduzierungen beworben, ohne dass dem Verbraucher transparent gemacht wird, worauf sich die Preise und Reduzierungen beziehen“, so der Präsident der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch. Daraus könne der Verbraucher fälschlicherweise schließen, dass es für die genannten Leistungen einen gesetzlich vorgeschriebenen Preis gibt, von dem im Rahmen des Tchibo-Angebots abgewichen werde. „Die Kosten für die genannten Leistungen sind jedoch zwischen Dienstleister und Hauseigentümer frei verhandelbar.“

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat ihre Kritik der Wettbewerbszentrale mitgeteilt und um Prüfung gebeten.

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