Vergabekammer stoppt Workshopverfahren der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf muss ihr geplantes „Kooperatives Workshopverfahren“ zur Neugestaltung des Vorplatzes am Düsseldorfer Hauptbahnhof stoppen. Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf gab mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 13.10.05 dem Architekturbüro OX2 aus Aachen Recht, das vorgebracht hatte, die Auslobung übersteige den Honorar-Schwellenwert von 200.000 € und müsse deshalb europaweit ausgeschrieben werden. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte im Vorfeld des Rechtsstreits wiederholt die mangelnde Transparenz des geplanten Verfahrens kritisiert und die Stadt Düsseldorf auf die vergaberechtlichen Probleme hingewiesen. „Die Vergabekammer teilt unsere Ein-schätzung in vollem Umfang“, erklärte Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW. „Dies ist ein wichtiges Signal an alle öffentlichen Auslober, die demokratischen Spielregeln zu beachten und transparente Vergabeverfahren bei Planungs- und Bauaufträgen durchzuführen.“
Konkret wird der Landeshauptstadt in dem Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf untersagt, das von ihr bereits begonnene „Kooperative Workshopverfahren“ zur Erbringung von Planungsleistungen unverändert fortzuführen. Zunächst müsse die Stadt nachweisen, dass der Schwellenwert für das zu erwartende Planungshonorar den Grenzwert von 200.000 € nicht überschreitet. Die Vergabekammer bringt in ihrem Beschluss allerdings deutlich zum Ausdruck, dass alle bisherigen Auslobungsvorgaben eine Überschreitung dieses Schwellenwertes erwarten ließen. In diesem Fall müsste die Planungsleistung europaweit öffentlich ausgeschrieben werden.
Zur Vorgeschichte: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hatte im Frühjahr dieses Jahres einen Wettbewerb zur Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes durchgeführt. Die Jury sprach für zehn Arbeiten eine „Anerkennung“ aus, benannte jedoch keinen Sieger. Dies provozierte den Protest einiger Wettbewerbsteilnehmer, die betonten, dass die Auslobungsunterlagen des Wettbewerbs mangelhaft gewesen seien und keine angemessene Lösung ermöglicht hätten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf lud darauf hin drei Architektenteams, die nicht an dem Wettbewerbsverfahren beteiligt waren, zu einem „Kooperativen Workshopverfahren“ ein. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wies die Landeshauptstadt Düsseldorf darauf hin, dass das geplante Workshop-Verfahren mit drei gesetzten Teilnehmern nicht den Vorgaben der VOF (Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen) entsprach. „Wir würden es begrüßen, wenn Sie das Verfahren als kooperativen Wettbewerb nach den RAW 2004 unter den zehn mit einer Anerkennung ausgezeichneten Büros fort-führen würden“, schrieb der Präsident der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch, am 10. Juni 2005 an Oberbürgermeister Erwin.
Der Düsseldorfer Oberbürgermeister wies diese konstruktive Empfehlung zurück und beharrte darauf, der geplante Workshop sei ein neues Verfahren. Die Architektenkammer NRW unterstützte darauf hin die Klage des Architekturbüros OX2. „Solche ‚grauen Verfahren’ kann man nicht einfach durchgehen lassen“, so Kammerpräsident Hartmut Miksch.
Die Vergabekammer hat nun die Einschätzung der Architektenkammer bestätigt.
„Das Verhalten der Stadt Düsseldorf hat dazu geführt, dass die dringend notwendige Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes sich weiter verzögert“, kritisiert der Präsident der Architektenkammer Hartmut Miksch. „Gleichwohl ist es wichtig, dass sich öffentliche Auftraggeber an die demokratischen Spielregeln halten: Ein Vergabeverfahren muss transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein!“ Die Architektenkammer sieht in dem Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf deshalb ein Signal mit landesweiter Wirkung.
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