Akkordeons mit verschiedenen Inhalten

Akkordeon mit Bild

(…) Es gilt das historische Stadtbild Ahlens zu bewahren und darüber hinaus in der gesamten Stadt bauliche Veränderungen, Planungen, Gestaltungen zugunsten eines positiven Erscheinungsbildes zu begleiten.
Für die Stadt bedeutende, bauliche Weiterentwicklungen und Veränderungen (auch durch den demografischen Wandel) im gesamten Stadtgebiet sollen durch Zusammenwirken von Architekten, Bauwilligen, Wirtschaft sowie Rat und Verwaltung zu ausgewogenen und auch in der Bürgerschaft anerkannten Lösungen führen.

§ 1 Zweck
Der Beirat soll die Fachverwaltung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes unterstützen, ergänzen und ihr gegebenenfalls eine andere fachliche Sicht gegenüberstellen. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen die Basis für die Beratung der zuständigen, politischen Gremien sowie der einzelnen Bauwilligen.

§ 2 Aufgaben
(1) Der Beirat für Stadtgestaltung berät die Angelegenheiten vor, deren Behandlung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, bzw. zur anschließenden Beratung der „privaten“ Bauwilligen/ Investoren vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um Themen, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische sowie denkmalpflegerische Fragen mit besonderem Einfluss für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Stadtbildes zu berücksichtigen sind.
(2) Die Beratung hat Empfehlungscharakter. Sie umfasst:
- die Neuaufstellung von Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen;
- die Aufstellung oder Änderung von stadtgestalterisch bedeutsamen Bauvorhaben in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen;
- die baulichen Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe;
- für das Stadtbild besonders bedeutende Baumaßnahmen.
- Mithilfe bei der Formulierung der Auslobung von Wettbewerben

Akkordeon mit Link

Akkordeon mit Link

Der Architektenbeirat der Stadt Aachen berät über Vorhaben, die für die Qualität des Aachener Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind, tagt alle zwei Monate und besteht seit den 50er Jahren, Beraten werden Vorhaben, deren Gestaltqualität einen wesentlichen Einfluss auf den öffentlichen Raum der Stadt hat. Das Spektrum reicht dabei von städtebaulich bedeutenden Großvorhaben bis hin zur Schließung einer kleinen Baulücke in der Innenstadt.

Zum Gestaltungsbeirat Aachen

Akkordeon mit Listen

Aufgabe des Beirates

  • Zur Pflege und Weiterentwicklung des Stadtbildes und der Stadtgestaltung von Gütersloh beruft der Rat der Stadt Gütersloh den ‚Gestaltungsbeirat’.
  • Der Beirat hat die Aufgabe, zu den wichtigen baukulturellen Entwicklungen in der Stadt Gütersloh Stellung zu nehmen und den Planungsausschuss und die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten.

 

  • Zur Pflege und Weiterentwicklung des Stadtbildes und der Stadtgestaltung von Gütersloh beruft der Rat der Stadt Gütersloh den ‚Gestaltungsbeirat’.
  • Der Beirat hat die Aufgabe, zu den wichtigen baukulturellen Entwicklungen in der Stadt Gütersloh Stellung zu nehmen und den Planungsausschuss und die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten.


Seine Beratungsaufgaben umfassen:

  • Städtebaulich bedeutende Projekte wie Rahmenpläne, Bebauungspläne oder städtebauliche Entwürfe
  • Bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Gebäudeensembles
  • Herausgehobene Neuanlagen oder Veränderungen von Grünanlagen und Grünflächen
  • Gestaltung von Anlagen zur Außenwerbung von besonderer Relevanz
  • Der Beirat hat keine initiierende, sondern ausschließlich beratende Funktion