(…) Es gilt das historische Stadtbild Ahlens zu bewahren und darüber hinaus in der gesamten Stadt bauliche Veränderungen, Planungen, Gestaltungen zugunsten eines positiven Erscheinungsbildes zu begleiten.
Für die Stadt bedeutende, bauliche Weiterentwicklungen und Veränderungen (auch durch den demografischen Wandel) im gesamten Stadtgebiet sollen durch Zusammenwirken von Architekten, Bauwilligen, Wirtschaft sowie Rat und Verwaltung zu ausgewogenen und auch in der Bürgerschaft anerkannten Lösungen führen.
§ 1 Zweck
Der Beirat soll die Fachverwaltung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes unterstützen, ergänzen und ihr gegebenenfalls eine andere fachliche Sicht gegenüberstellen. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen die Basis für die Beratung der zuständigen, politischen Gremien sowie der einzelnen Bauwilligen.
§ 2 Aufgaben
(1) Der Beirat für Stadtgestaltung berät die Angelegenheiten vor, deren Behandlung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, bzw. zur anschließenden Beratung der „privaten“ Bauwilligen/ Investoren vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um Themen, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische sowie denkmalpflegerische Fragen mit besonderem Einfluss für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Stadtbildes zu berücksichtigen sind.
(2) Die Beratung hat Empfehlungscharakter. Sie umfasst:
- die Neuaufstellung von Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen;
- die Aufstellung oder Änderung von stadtgestalterisch bedeutsamen Bauvorhaben in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen;
- die baulichen Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe;
- für das Stadtbild besonders bedeutende Baumaßnahmen.
- Mithilfe bei der Formulierung der Auslobung von Wettbewerben