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Neues Jahr – neues Vertragsrecht
08.11.2017 |
Am 1. Januar 2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BGBl. I 2017, 969) in Kraft. Mit dem Gesetz, von dessen Auswirkungen auch Innen- und Landschaftsarchitekten betroffen sind, erfährt das Architektenvertragsrecht erstmals eine...