Außenaufnahme des Berufskollegs am Dortmunder U
Neubau eines Berufskollegs am Dortmunder U, Dortmund; Architektur: Gerber Architekten GmbH, Dortmund - Foto: H. G. Esch

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Eine der einflussreichsten (und stark ideologisch geprägten) Diskurse darüber, was Architektur eigentlich sei, mithin was Aufgabe des Architekten zu sein habe, ist die Unterscheidung von „Architektur“ und „bloßem Bauen“. Mit dieser Gegenüberstellung soll Architektur anhand einer besonderen gestalterischen Qualität vom einfach nur Nützlichen oder Notdürftigen unterschieden werden und führt zu der Frage, ob und wodurch Architektur sich auszeichne oder gar zur Baukunst werde (siehe dazu auch Ästhetik).

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Außenaufnahme des Berufskollegs am Dortmunder U
Neubau eines Berufskollegs am Dortmunder U, Dortmund; Architektur: Gerber Architekten GmbH, Dortmund - Foto: H. G. Esch

Dabei hat sich die herrschende Auffassung dessen, was bei Entwurf und Herstellung eines Bauwerkes die konstitutiv architektonische Leistung sei und damit das Bauwerk über das rein Zweckhafte hinaus zu einem ein Werk der Architektur erhebe, im Laufe des vergangenen Jahrhunderts erheblich gewandelt: War es bis Ende des 19. Jahrhundert vor allem die Verwendung bestimmter überlieferter Bauformen - der sog. Stil - mit meist reichen ornamentalen Ausschmückungen, in denen sich der künstlerische Rang als Mehrwert und Schönheit eines Bauwerkes in bewusster Opposition zu einer Sphäre purer Pragmatik manifestierte, so gelangte mit dem sog. Ein externer Link im Fließtext ein Begriff von Architektur zur Herrschaft, der auf den ersten Blick nur zweckhaft bedingte Gebäude (auch Ingenieurkonstruktionen) als Architektur verstanden wissen wollte. Dabei wurden insbesondere die konstruktiven, proportionsgebenden und raumbildenden Aspekte des Bauens zum eigentlichen gestalterischen Thema von Architektur erklärt. Mitunter hat man auch die geringfügigsten ordnungsgebenden gestalterischen Minimalinterventionen im Rahmen funktionalistischer Planungen in den Rang einer (bau-)künstlerischen Leistung erhoben. Zugleich wurde dabei mit zahlreichen Proklamationen zur „Modernität“, „Fortschrittlichkeit“ und dem „Ausdruck unserer Zeit“ eine große symbolische Überhöhung oder Verklärung der funktionalistischen Architektur angestrebt. Mitunter hat man auch die geringfügigsten ordnungsgebenden gestalterischen Minimalinterventionen im Rahmen funktionalistischer Planungen in den Rang einer (bau-)künstlerischen Leistung erhoben. Zugleich wurde dabei mit zahlreichen Proklamationen zur „Modernität“, „Fortschrittlichkeit“ und dem „Ausdruck unserer Zeit“ eine große symbolische Überhöhung oder Verklärung der funktionalistischen Architektur angestrebt.

Entsprechend können die meisten Definitionsversuche nur im Kontext bestimmter Debatten um Inhalt, Aufgabe und Bedeutung von Architektur verständlich werden, wobei auch das jeweilige zeitgenössische Bauen mit seinen ästhetischen, technischen, ökonomischen und politischen Implikationen in Betracht zu ziehen ist.
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Dabei hat sich die herrschende Auffassung dessen, was bei Entwurf und Herstellung eines Bauwerkes die konstitutiv architektonische Leistung sei und damit das Bauwerk über das rein Zweckhafte hinaus zu einem ein Werk der Architektur erhebe, im Laufe des vergangenen Jahrhunderts erheblich gewandelt: War es bis Ende des 19. Jahrhundert vor allem die Verwendung bestimmter überlieferter Bauformen - der sog. Stil - mit meist reichen ornamentalen Ausschmückungen, in denen sich der künstlerische Rang als Mehrwert und ein Seitenlink im Fließtext in bewusster Opposition zu einer Sphäre purer Pragmatik manifestierte, so gelangte mit dem sog. Funktionalismus des 20. Jahrhunderts ein Begriff von Architektur zur Herrschaft, der auf den ersten Blick nur zweckhaft bedingte Gebäude (auch Ingenieurkonstruktionen) als Architektur verstanden wissen wollte.

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