Baurecht NRW

Abstandfläche: Wintergarten keine Anbausicherung

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 b BauO NRW ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche eine Abstandfläche nicht erforderlich vor Außenwänden, die an der Nachbargrenze errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften das Gebäude ohne Grenzabstand gebaut werden darf und öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird.

13. April 2005von HSCHB

Als hinreichende Anbausicherung kann nach der Rechtsprechung prinzipiell auch ein vorhandenes Gebäude dienen - allerdings nur dann, wenn von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann. Denn nur dann kommt es der Sicherung durch eine Baulast, die vorrangig mit der Bestimmung gemeint ist, gleich.   

Das Gericht hat in dem Fall eines Wintergartens in Form einer Holzkonstruktion ohne Tür mit einfacher Überdachung entschieden, dass dieses Gebäude nicht als hinreichende Anbausicherung dient. Infolgedessen verstieß die Genehmigung zur Errichtung  einer (nicht nach einer anderen Regelung in § 6 BauO NRW privilegierten) baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück an der gemeinsamen Grenze gegen den Grundsatz der Einhaltung von Abstandflächen aus § 6 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW und war zu Lasten der Nachbarn rechtswidrig.   

(OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2004 - 7 B 223/04 -)               

Teilen via