AKNW-Vorstand: Bauen für morgen

Wie kann ein verantwortungsvolles „Bauen für morgen“ konkret aussehen? Zu dieser Fragestellung verabschiedete der Vorstand der Architektenkammer NRW in seiner Oktober-Sitzung ein Positionspapier, das konkrete Aspekte und Vorschläge zum nachhaltigen, klimagerechten Bauen beschreibt. „Wir befinden uns in einem Paradigmenwechsel, der das Planen und Bauen auf die Bestandsentwicklung und eine generationengerechte Neubauarbeit ausrichtet“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest. Mit „Bauen für morgen“ biete die AKNW einen pointierten Überblick über aktuelle Herausforderungen und Strategien des Berufsstandes.

09. Oktober 2024von Christof Rose

Das Papier erläutert kurz und präzise Positionen für ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Planen und Bauen wie die Einführung des „Gebäudetyp E“, einer „Oldtimer-Regelung“ für Bestandsbauten, die Ökobilanz für Bauwerke, das Konzept der dreifachen Innenentwicklung und den qualifizierten Freiflächengestaltungsplan. „Wichtig war uns auch, neue Strategien zur Kreislaufwirtschaft, zu Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe und für einen ressourcenschonenden Einsatz von Technologie darzustellen“, erklärte Manfred Krick als Vorsitzender der „Strategiegruppe Nachhaltigkeit“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Das Papier kann auf www.aknw.de abgerufen werden.

Kirchenmanifest

Einen verantwortungsvollen Umgang mit wertvollem Gebäudebestand fordert ein Bündnis von Fachleuten aus Wissenschaft, Baukultur und Kunstgeschichte, die gemeinsam ein „Kirchenmanifest“ verfasst haben. Der Vorstand der Architektenkammer NRW wertete den online veröffentlichten Aufruf in seiner Kernaussage, Kirchen als „dritte und vierte Orte“ zu verstehen, die als kulturelles Erbe der Gesellschaft insgesamt gehörten und erhalten werden müssten, als konstruktiven Diskussionsbeitrag. Der Vorschlag der Autor*innen des Kirchenmanifests, für außer Dienst gestellte Sakralbauten eine „Stiftungslandschaft“ zu entwickeln, sei bedenkenswert, müsse die Verantwortung der Kirchen aber mit einbeziehen, betonte der AKNW-Vorstand.

Präsident Ernst Uhing erinnerte daran, dass die AKNW in den Jahren 2012/13 zu den ersten gehörte, die dafür geworben habe, Konzepte für den Erhalt und die Weiternutzung von Kirchbauten zu entwickeln. „Mit der Online-Informationsplattform ‚Zukunft-Kirchen-Räume‘ haben wir gemeinsam mit Baukultur NRW und Partnern aus den christlichen Kirchen ein wichtiges Informationstool etabliert, das einen guten Beitrag zu der Diskussion leistet“, betonte Uhing.

Geförderter Wohnraum

Intensiv diskutierte der Vorstand einen Antrag, den die AfD-Fraktion zum Thema „Sozialwohnungsbau“ in den NRW-Landtag eingebracht hatte. Der Antrag verweist auf positive Erfahrungen aus Schleswig-Holstein, wo im geförderten Wohnungsbau auf Teile des Komfortstandards verzichtet wurde und damit Kostenreduktionen von bis zu 25 Prozent erzielt werden konnten. Der Vorstand der Architektenkammer NRW bekräftigte das Ziel, im Sinne des Gebäudetyps-E die Ansprüche an den Wohnungsneubau auf ein vernünftiges, bezahlbares Niveau zurückzuführen. „Damit sind keine Abstriche an der Qualität gemeint“, betonte Präsident Uhing. „Zentrales Ziel muss sein, den geförderten Wohnungsbau wieder voranzubringen.“

Neue Gestaltungsbeiräte

Der Sicherstellung von Qualität und Baukultur dient auch das Instrument der Gestaltungsbeiräte, die in vielen Städten und Gemeinden die kommunalen Räte in Fragen wichtiger Bau- und Planungsprojekte fachlich beraten. AKNW-Vizepräsidentin Susanne Crayen berichtete dem Vorstand von Gesprächen, die sie in Paderborn und Recklinghausen geführt hatte. Beide Städte zeigten sich aktuell daran interessiert, ein solches Beratungsgremium einzurichten. Sie befänden sich damit in guter Gesellschaft: Mit mehr als 60 Planungs- und Gestaltungsbeiräten ist NRW bundesweit führend.

Architektenschaft und KI

Wie entwickelt sich das Berufsbild der Architektenschaft im Zeitalter Künstlicher Intelligenz? Der Vorstand der Architektenkammer NRW beschloss einstimmig ein Argumentationspapier mit Antworten auf diese aktuelle Grundsatzfrage. „Wir verstehen das Papier als politische Positionsbestimmung unserer Kammer und als Beitrag zur Reflexion und Diskussion innerhalb des Berufsstandes“, erläuterte Vorstandsmitglied Matthias Pfeifer, Vorsitzender des Ausschusses „Beruf, Innovation, Digitalisierung“ der AKNW. Das Papier wird in Kürze auf der Homepage der AKNW verfügbar sein.

Unterstützungsfonds für Vergabe-Beschwerden

„Wir wollen Mitglieder unterstützen, die Einsprüche vor der Vergabekammer oder vor dem OLG gegen Vergaben erheben, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind.“ Diesen Anspruch formulierte Jochen König als Vorsitzender des Ausschusses „Wettbewerb und Vergabe“. Der Vorstand beschloss die Einrichtung eines Fonds, um Mitglieder bei Einsprüchen oder Vergabeklagen helfen zu können. Voraussetzung sei, dass die Klärung dazu beitragen könne, das Vergabewesen fair und transparent weiterzuentwickeln. „Ein ganz wertvoller Beitrag für unsere Mitglieder und den Berufsstand“, meinte auch Severine Nicolaus, Vorsitzende des Ausschusses „Rechtsgrundlagen der Berufsausübung“. Der Fonds wird ab dem 01.01.2025 zur Verfügung stehen.

 

Teilen via