AKNW-Vorstand: Bauvorlage nur bei hoher Qualifikation!

Spätestens seit dem AKNW-Neujahrsempfang ist bekannt: Die NRW-Landesregierung möchte eine sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen einführen. Auch in der Sitzung des AKNW-Vorstandes am 7. März in Düsseldorf wurde dieses Thema intensiv diskutiert, und Kammerpräsident Ernst Uhing stellte einmal mehr klar: „Es muss im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Baukultur in unserem Land dabeibleiben, dass nur in besonderer Weise qualifizierte Personen im Auftrag ihrer Bauherren Bauanträge formulieren und einreichen.“ Uhing hob hervor, dass sich die AKNW in dieser Frage einig weiß mit der Ingenieurkammer-Bau NRW, die in einem Gespräch dieselbe Haltung bestätigt habe. „Wir werden gemeinsam und mit Nachdruck weiterhin für die Interessen unserer beiden Berufsstände kämpfen“, bekräftigte Ernst Uhing. „Es besteht intensiver Redebedarf!“

10. März 2023von Christof Rose

Präsident Uhing hatte bereits auf dem politischen Neujahrsempfang der Kammer  in Anwesenheit von Bauministerin Ina Scharrenbach deutlich Position bezogen. „Die Anforderungen an das Planen und Bauen werden - gerade mit dem Ziel des Klimaschutzes - immer komplexer. Hier ist bei allen Baubeteiligten eher mehr Qualifikation gefragt als weniger!“

di.BAStAi auf Bauportal

Erfreut zeigte sich der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dagegen über die schriftliche Zusage von NRW-Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach, das „Bauportal NRW“ nun mit der bundesweiten Auskunftsstelle der deutschen Architekten- und Ingenieurkammern di.BAStAi verbinden zu wollen. Damit können Bauämter und Genehmigungsbehörden online feststellen, wer in Deutschland bauvorlageberechtigt ist. „di.BAStAi“ ist eine digitale Auskunftsplattform, die es berechtigten Stellen ermöglicht, festzustellen, wer in die Liste der bauvorlageberechtigten Architekt*innen und Ingenieur*innen eingetragen ist. „Das ist für NRW ein großer Schritt auf dem Weg zur vollständigen Implementierung des digitalen Bauantragsverfahrens“, hob Präsident Ernst Uhing hervor.

Diskussion „Umbauordnung“

Intensiv diskutierte der AKNW-Vorstand über Vorschläge auf Bundesebene für eine „Umbauordnung“. Ansatzpunkt ist eine Weiterentwicklung der Musterbauordnung. Der AKNW-Vorstand zeigte sich überzeugt, dass die Priorisierung des Bestandes und des Bestandserhalts sichergestellt werden sollte. „Es muss ein Umdenken her, dass sich in den Vorgaben klar niederschlägt“, bekräftigte Vorstandsmitglied Manfred Krick, Vorsitzender des Ausschusses „Planen, Bauen, Technik“, der die Architektenkammer NRW auch im Ausschuss „Nachhaltigkeit“ der Bundesarchitektenkammer vertritt. Der Vorstand unterstützte Krick in dieser Grundhaltung.

Wohnraumförderung: Zu wenig Wohnungen gebaut

Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im zurückliegenden Jahr im Bereich der Modernisierungsförderung eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2021 verzeichnen konnte. Insgesamt wurden 2.759 Wohneinheiten gefördert (2021: 1.743).

„Es werden aber weiterhin zu wenig Wohnungen in Nordrhein-Westfalen gebaut“, stellt der Kammervorstand mit Blick auf den aktuellen Bericht der Landesregierung fest. Von den für die Wohnraumförderung zur Verfügung stehenden 1,3 Mrd. Euro wurden im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 1,125 Mrd. Euro abgerufen (2021: 957,1 Mio. Euro). Insgesamt gefördert wurden damit 7.919 Wohneinheiten (2021: 7.139 WE, 2020: 8.603). Neu gebaut wurden 3.993 Wohneinheiten - dies ist der niedrigste Wert seit 2012. „Angesichts des enormen Drucks auf den Wohnungsmarkt in NRW und des bundespolitischen Ziels von 400 000 neuen Wohneinheiten im Jahr muss alles getan werden, um Anreize zum Neubau und zur weiteren Sanierung von Wohnungen zu geben“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing. Als gute Neuigkeit wertete der AKNW-Vorstand, dass die Durchführung von Planungswettbewerben jetzt förderfähig ist.

Dialog „Architektenschaft trifft Bauaufsicht“

Einen Beitrag zu mehr Wohnungsbau im Lande könnten auch schnellere Baugenehmigungsverfahren leisten. Wie diese erreicht werden können, will die Kammer in einem konstruktiven Austausch mit den Bauaufsichtsbehörden der NRW-Städte erörtern. Der Vorstand beschloss, am 7. Juni einen runden Tisch mit Vertreter*innen der Städte Köln, Düsseldorf, Köln, Essen und Aachen durchzuführen, in dem darüber gesprochen werden kann, wie Genehmigungsverfahren gemeinsam optimiert werden können, wie der „Digitale Bauantrag“ implementiert werden soll und wie die Zusammenarbeit der Planerinnen und Planer „auf beiden Seiten des Schreibtischs“ insgesamt verbessert werden kann. Die Veranstaltung ist fachöffentlich – alle interessierten Mitglieder sind zur Teilnahme eingeladen.

Wirtschaftliche Lage

Trotz aller Krisen zeigten sich die Kammermitglieder zu Jahresbeginn noch zufrieden mit ihrer wirtschaftlichen Lage. Wie der Vorsitzende des Ausschusses „Sachverständigenwesen, Wirtschaft, Statistik“, Claus Klein, dem Vorstand berichtete, muss die Auswertung der repräsentativen bundesweiten Befragung allerdings differenziert betrachtet werden. „Vor allem kleine Büros blicken mit Sorge in die Zukunft“, so Vorstandsmitglied Klein. Auch im Bereich der Innenarchitektur gibt es Probleme mit der Auftragslage (vgl. Newsmeldung vom 16.02.: Konjunkturbefragung der BAK zur wirtschaftlichen Lage der Architekturbüros).

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