AKNW-Vorstand: Entwurf zur neuen HOAI

Die Fortschreibung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschäftigte den Vorstand der Architektenkammer NRW in seiner Sitzung am 29.09.20. Wenige Tage zuvor, am 16. September, hatte das Bundeskabinett den Entwurf der neuen HOAI beschlossen. Positiv für den Berufsstand sei, dass die HOAI grundsätzlich als Rahmen der Honorierung für Architekten und Ingenieure Bestand haben soll, stellte Präsident Ernst Uhing fest. „Unsere intensive berufspolitische Arbeit in dieser Frage, die wir gemeinsam mit den Länderarchitektenkammern und der Bundesarchitektenkammer betrieben haben, zahlt sich hier deutlich aus.“ Ärgerlich ist allerdings nach Einschätzung des Vorstands, dass der Entwurf des Verordnungstexts nicht auf die „Angemessenheit der Honorare“ abhebt. Hierzu sei bereits ein Schreiben der Bundesarchitektenkammer sowie der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW versandt worden, erklärte Präsident Uhing.

14. Oktober 2020von Christof Rose

Eine äußerst positive Bilanz zog der Vorstand zur Ausstellung „Frau Architekt. Seit mehr als 100 Jahren - Frauen im Architek-turberuf“. „Die Ausstellung und auch das Begleitprogramm haben ein für den Berufsstand wichtiges Thema intensiv beleuchtet und diskutiert“, resümierte Ernst Uhing. „Die Diskussionen waren lebendig, und ich habe viele Impulse mitnehmen können, die unsere künftige Arbeit beeinflussen werden.“

Die Ausstellung des Museums der Baukultur NRW, die vom 12. August bis zum 3. Oktober im Haus der Architekten zu sehen war, verzeichnete eine starke Besucherfrequenz; die Vernissage und die zwei Diskussionsveranstaltungen im Rahmenprogramm fanden im Corona-gerecht kleinen Kreis teil, wurden aber live und im Nachgang von mehr als 1000 Interessenten auf YouTube verfolgt.

Digitaler Bauantrag

Ein unverzichtbares Element der weiteren Digitalisierung des Bauantragsverfahrens ist nach Überzeugung des AKNW-Vorstands die verlässliche Kontrolle der Bauvorlageberechtigung des einreichenden Planverfassers bzw. der -verfasserin. Vorstandsmitglied Martin Friedrich erläuterte, dass die Länderarchitektenkammern gemeinsam mit den Ingenieurkammern eine einheitliche Datenbank entwickeln, die Baubehörden bundesweit eine entsprechende elektronische Abfrage ermöglicht. Nachdem grundsätzliche Beschlüsse bereits seit längerem vorliegen, stimmte der Vorstand den notwendigen Vertragsgrundlagen zu, über die sich die AKNW inhaltlich und finanziell an diesem Projekt beteiligen wird.

Zweiter Studiengang „Landschaftsarchitektur“?

Mit Unverständnis nahm der Kammervorstand den mehrheitlich ablehnenden Beschluss des Wissenschaftsausschusses des Landtags zur Kenntnis, der sich gegen einen von der SPD-Fraktion geforderten zweiten Studiengang Landschaftsarchitektur in NRW ausgesprochen hatte. Die AKNW ist dagegen der Auffassung, dass der Studiengang in Höxter zwar hervorragende Arbeit leistet, in einem so großen Bundesland wie NRW aber ein zweiter Standort notwendig ist, um den Bedarf des Marktes an qualifizierten Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten zu decken. „Die Bedeutung der Landschafts- und Freiraumplanung nimmt in Zeiten von Corona und der Klimafolgenanpassung ständig zu“, betonte der Kammervorstand. „Und der Nachwuchs fehlt“, ergänzte Karl-Heinz Danielzik, der die Fachrichtung im AKNW-Vorstand vertritt. Der Vorstand beschloss, dass die AKNW sich weiter für einen zweiten Studiengang Landschaftsarchitektur einsetzen wird.

Fotonutzungsvereinbarung

Nach intensiven Gesprächen zwischen der Architektenkammer NRW und dem (noch jungen) Berufsverband der Architekturfotografen (BVAF NRW) ist es gelungen, ein Formular für die Nutzungsrechteübertragung weiterzuentwickeln, das seitens der AKNW etwa bei Auszeichnungsverfahren zum Einsatz kommen kann und das vom BVAF NRW mitgetragen werde. „Die Vereinbarung stellt die rechtliche Beziehung zwischen allen Beteiligten eindeutig klar und ermöglicht uns, qualitätvolle Fotos im Rahmen der Medienarbeit der AKNW sicher und aktiv nutzen zu können“, erläuterte Pressesprecher Christof Rose dem Kammervorstand.

 

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