"Architektur und Recht": Architektenvertrag mit Blick auf die neue HOAI

Die sinnvolle und juristisch verlässliche Gestaltung eines Architektenvertrages bleibt für viele Kammermitglieder ein Thema, das immer wieder Fragen aufwirft. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt deshalb die nächste Veranstaltung in der Reihe „Architektur und Recht“ unter das Leitthema „Der Architektenvertrag unter Berücksichtigung der neuen HOAI“.

05. März 2014

Als Referenten konnten Prof. Stefan Leupertz, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, und Dr. Barbara Gay, Fachanwältin für Bau und Architektenrecht, gewonnen werden.

In einem ersten Vortrag von Prof. Leupertz sollen insbesondere die Leistungspflichten des Architekten einschließlich der nachträglichen Leistungsänderung sowie die Haftung und das Honorar des Architekten bei Nichtverwirklichung der versprochenen Leistung behandelt werden. Darüber hinaus werden die Koordinierungspflichten des Architekten bzw. der Architektin auf der Grundlage der HOAI 2013 im Rahmen eines weiteren Vortrags dargestellt.

Die Veranstaltung findet am 18. März in der Akademie der Wissenschaften und der Künste (Palmenstr. 16, 40217 Düsseldorf) um 17 Uhr statt. Alle Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen! Um Anmeldung bis zum 13. März 2014 wird gebeten unter teilnahme@aknw.de

<link file:11694 _blank download und>Einladung und Programm

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