Auslobung: „Innovationspreis Wohnungsbau“

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport lobt, in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer NW und weiteren Partnern, erstmals den „Innovationspreis Wohnungsbau des Landes Nordrhein-Westfalen“ aus. Der Preis wird an Bauherren und Wohnungsunternehmen vergeben, die gemeinsam mit freien Architekturbüros vorbildliche Wohnungsbauprojekte mit einer hohen Qualität errichtet haben und die zugleich den aktuellen Anforderungen des freifinanzierten oder geförderten Wohnungsbaus in besonderer Weise Rechnung tragen.

06. Oktober 2004von bp/ros

Das Thema des ersten Innovationspreises Wohnungsbau lautet "Wohnungsbau auf innerstädtischen Standorten". Hierbei stehen die Nutzer- und Gebrauchsqualität der realisierten Projekte im Vordergrund. Gleichzeitig sollten die Projekte einen Beitrag zur Revitalisierung der Innenstädte bzw. zur Umstrukturierung- und Umnutzung von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden leisten. Die eingereichten Vorhaben müssen auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegen, zwischen 1999 und März 2004 fertig gestellt worden sein und bereits bewohnt werden.

Um den „Innovationspreis Wohnungsbau“  können sich Bauherrinnen und Bauherren und Architektinnen und Architekten in beiderseitigem Einvernehmen bewerben. Einsendeschluss ist der 26. November 2004.

Die Preisgeldsumme in Höhe von insgesamt 24.000 Euro wird zu gleichen Teilen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgeteilt. Die prämierten Projekte und ausgesprochenen Anerkennungen werden anschließend in einer Dokumentation des Ministeriums verffentlicht. 

Die Auslobungsunterlagen, der auszufüllende Erhebungsbogen sowie die Teilnahmeerklärung stehen nachfolgend zum Download bereit oder können per Fax unter (0241) 455-221 oder E-Mail an innovationspreis-wohnungsbau@ils.nrw.de angefordert werden.

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