Neuer Leitfaden zur Vergabe von Planungsleistungen unter VGV-Schwellenwert
Vergaben unterliegen grundsätzlich dem Gebot der Objektivität und der Transparenz. Architektenleistungen sollten stets im Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können.
Nur so lässt sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1.1.2021.
Mit ihrem neuen Praxisleitfaden zur „Vergabe von Planungsleistungen unter dem VGV-Schwellenwert“ bietet die Bundesarchitektenkammer konkrete Vorschläge und Vorlagen, die als Grundlage für ein Verfahren genutzt werden können.
Der Leitfaden steht zum Download bereit unter www.bak.de.
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