Bekanntmachung: Wahlvorschlagslisten für die Wahl der XIII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Die Wahlvorschlagslisten für die Wahl der XIII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind jetzt öffentlich bekannt gegeben worden.
Wahlvorschlagslisten für die Wahl der XIII. Vertreterversammlung der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen -(PDF), 24.10.2025
Bei der Kammerwahl `25 sind alle 32.000 Mitglieder und 1200 Junior-Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des höchsten Gremiums ihrer berufsständischen Selbstverwaltung zu entscheiden. Alle fünf Jahre wählen die Architektinnen und Architekten, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Nordrhein-Westfalen ihre neue Vertreterversammlung, die auch "Architektenparlament" genannt wird. Die Vertreterversammlung entscheidet über die berufspolitischen Themen und Leitlinien der Kammer. Sie wählt den Vorstand, das Präsidium und die Fachausschüsse, entlastet den Vorstand und beschließt den Haushalt. Damit wird mit der Kammerwahl bestimmt, welche berufspolitische Richtung die Architektenkammer NRW in der kommenden Wahlperiode einschlägt.
Alle Informationen rund um die Wahl mit Terminen und Abläufen finden Sie hier. Die Wahlunterlagen werden Mitte November verschickt. Die Wahl zur XIII. Vertreterversammlung findet zum ersten Mal hybrid statt, d.h. das Mitglied hat die Wahl zwischen einer postalischen und einer elektronischen Stimmabgabe. Als „Wahltag“ (letzter Tag der Stimmabgabe) wurde der 3. Dezember 2025 festgelegt.
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