BKI Honorarermittler 2025 - E-Rechnungen bei der Abrechnung nach HOAI integriert

Die Einführung der E-Rechnung auch für Architektur- und Ingenieurbüros ab diesem Jahr bedeutet den schrittweisen Abschied von der klassischen Rechnung in Papierform oder per E-Mail im Format PDF oder Word.

09. Januar 2025von BKI

Zwar gelten für die verbindliche Nutzung von E-Rechnungen in bestimmten Formaten noch bis 2027 Übergangsregelungen, was bedeutet, dass die Rechnungsstellung in gewohnter Form unter bestimmten Voraussetzungen weiter erfolgen kann (vgl. hierzu AKNW-News v. 19.12.2024 sowie den DAB-Online-Ratgeber zum Thema). Doch damit sich Planerinnen und Planer schon jetzt mit den Vorteilen von E-Rechnungen beschäftigen können, hat das BKI ein Update zum BKI Honorarermitteler herausgebracht, das die E-Rechnungs-Anforderungen berücksichtigt. Mit dem Update lassen sich manuelle Eingaben vermeiden, und die Daten können direkt in EDV-Systeme integriert werden.

Folgende Vorteile bietet der BKI Honorarermittler 2025:

  • alle aktualisierten Funktionen für Honorarermittlung und Honorarabrechnung
  • versandfertige Honorar-Vorschläge, Rechnungen und Schlussrechnungen
  • Zusammenfassen mehrerer unterschiedlicher Honorarberechnungen
  • Übernahme der anrechenbaren Kosten aus dem BKI Kostenplaner
  • Native Windows 11 Unterstützung
  • neueste Sicherheits- und Leistungsverbesserungen des Betriebssystems
  • Unterstützung für 4K Monitore

Interessenten können die neue Version für die normgerechte Honorarermittlung und Abrechnung bis 31.03.2025 zum Einführungspreis von 399 Euro statt zukünftig dann 599 Euro – jeweils zzgl. MwSt. kostenlos 4 Wochen zur Ansicht – mit Rückgaberecht – vorbestellen.

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