BKI Honorarermittler 2025 - E-Rechnungen bei der Abrechnung nach HOAI integriert
Die Einführung der E-Rechnung auch für Architektur- und Ingenieurbüros ab diesem Jahr bedeutet den schrittweisen Abschied von der klassischen Rechnung in Papierform oder per E-Mail im Format PDF oder Word.
Zwar gelten für die verbindliche Nutzung von E-Rechnungen in bestimmten Formaten noch bis 2027 Übergangsregelungen, was bedeutet, dass die Rechnungsstellung in gewohnter Form unter bestimmten Voraussetzungen weiter erfolgen kann (vgl. hierzu AKNW-News v. 19.12.2024 sowie den DAB-Online-Ratgeber zum Thema). Doch damit sich Planerinnen und Planer schon jetzt mit den Vorteilen von E-Rechnungen beschäftigen können, hat das BKI ein Update zum BKI Honorarermitteler herausgebracht, das die E-Rechnungs-Anforderungen berücksichtigt. Mit dem Update lassen sich manuelle Eingaben vermeiden, und die Daten können direkt in EDV-Systeme integriert werden.
Folgende Vorteile bietet der BKI Honorarermittler 2025:
- alle aktualisierten Funktionen für Honorarermittlung und Honorarabrechnung
- versandfertige Honorar-Vorschläge, Rechnungen und Schlussrechnungen
- Zusammenfassen mehrerer unterschiedlicher Honorarberechnungen
- Übernahme der anrechenbaren Kosten aus dem BKI Kostenplaner
- Native Windows 11 Unterstützung
- neueste Sicherheits- und Leistungsverbesserungen des Betriebssystems
- Unterstützung für 4K Monitore
Interessenten können die neue Version für die normgerechte Honorarermittlung und Abrechnung bis 31.03.2025 zum Einführungspreis von 399 Euro statt zukünftig dann 599 Euro – jeweils zzgl. MwSt. kostenlos 4 Wochen zur Ansicht – mit Rückgaberecht – vorbestellen.
Teilen via