Bodenfonds und Landeswohnungbaugesellschaft? – Stellungnahme der AKNW zu aktuellem Antrag der SPD-Landtagsfraktion
Die SPD-Landtagsfraktion hat den Antrag „NRW muss funktionieren: Die Landesregierung muss endlich alle Potentiale für mehr Wohnungsbau heben – Ein revolvierender Bodenfonds und eine Landeswohnungsbaugesellschaft sind unerlässlich“ (Drucksache 18/13805) in das parlamentarische Verfahren des Landtags NRW eingebracht.
Die SPD-Landtagsfraktion hat den Antrag „NRW muss funktionieren: Die Landesregierung muss endlich alle Potentiale für mehr Wohnungsbau heben – Ein revolvierender Bodenfonds und eine Landeswohnungsbaugesellschaft sind unerlässlich“ (Drucksache 18/13805) in das parlamentarische Verfahren des Landtags NRW eingebracht. Angesichts des in der Krise befindenden Wohnungsbaus fordert die SPD-Landtagsfraktion, bislang ungenutzte Potenziale der Wohnraumförderpolitik des Landes zu aktivieren. Hierzu schlägt die Fraktion insbesondere mit Blick auf finanzschwächere Kommunen, auf Kommunen mit einem Mangel an Fachpersonal sowie auf Kommunen ohne eigene Wohnungsbaugesellschaften die Gründung eines revolvierenden Bodenfonds für Nordrhein-Westfalen vor. Zudem wird die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft gefordert. Beide sollten – so der SPD-Antrag - an die bereits bestehende Landestochter „NRW.URBAN“ angegliedert werden.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde im Anhörungsverfahren zu dem Antrag durch den Landtagsausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung als Sachverständige geladen. In ihrer Stellungnahme spricht die AKNW sich für die Etablierung eines revolvierenden Bodenfonds für NRW aus - insbesondere hinsichtlich der gemeinwohlorientierten Nutzung des Bodens. Skeptisch zeigte sich die Architektenkammer hingegen gegenüber der vorgeschlagenen Landeswohnungsbaugesellschaft: Eine solche sei nur mit erheblichem Personalaufwand umsetzbar und berge das Risiko zusätzlicher Bürokratie. Stattdessen plädiert die AKNW für genossenschaftliche Modelle, die in der Praxis kostengünstiger seien und zugleich langfristig günstigen, gemeinwohlorientierten Wohnraum sichern könnten.
Die AKNW empfiehlt weiter, das Wettbewerbswesen als Regelinstrument auch bei einer Einführung eines Bodenfonds und in jeglichen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften zu etablieren bzw. zu stärken. Zur Sicherung der Baukultur spricht sich die AKNW dafür aus, bei der Realisierung von Wohnungsbauprojekten auf transparente, faire Vergabeverfahren nach Einzelgewerken zu setzen.
Neben dem Ausbau und der Stärkung der öffentlichen Wohnraumförderung betont die AKNW in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit, das Baurecht zu entschlacken und beispielsweise zur Schaffung weiterer Wohnraumflächen die Umsetzung der „Oldtimer-Regelung“ für vereinfachtes Bauen im Bestand voranzubringen. Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Einführung des Gebäudetyps E (einfach/experimentell).
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