Einführung elektronischer Standardformulare für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Ab dem 25. Oktober 2023 sind öffentliche Aufträge – auch Vergabe von Planungsleistungen - zwingend über elektronische Standardformulare (sog. eForms) zu veröffentlichen und ausschließlich an den Datenservice Öffentlicher Einkauf (DÖE) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu übermitteln. Die Regelungen hierzu finden sich in § 10a „Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms“ der Vergabeverordnung (VgV). Der DÖE leitet die Bekanntmachungen dann an das EU-Amtsblatt zur dortigen Veröffentlichung weiter.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Bekanntmachungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen (z.B. Auftragsbekanntmachungen oder Wettbewerbsbekanntmachen) unmittelbar über das EU-Amtsblatt (enotices) nicht mehr zulässig sind und gegen die Regelungen der VgV verstoßen.

Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angeordnet und bietet ein eigenes Redaktionssystem, über das Bekanntmachungen direkt veröffentlich werden können: https://www.bescha.bund.de/DE/ElektronischerEinkauf/Datenservice_Oeffentlicher_Einkauf/BKMS/Redaktionssystem/redaktionssystem.html?nn=1490746.

Alternativ besteht weiterhin die bekannte Möglichkeit zur Veröffentlichung über gängige Vergabeplattformen, die die Daten dann ebenfalls an den DÖE übermitteln.

Hintergrund:

Die genannten Änderungen gehen zurück auf die Novellierung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV), die am 24. August 2023 in Kraft getreten ist. Darin enthalten waren insbesondere die folgenden relevanten Änderungen:

  1. Entfall von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zur „Schätzung des Auftragswerts“, wodurch alle Planungsleistungen eines Bauvorhabens künftig zusammenzurechnen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://bak.de/presse/pressemitteilungen/verordnung-zur-auftragswertberechnung-tritt-heute-in-kraft-klarstellende-erlaeuterungen-des-bmwk-tragen-nicht-zu-rechtssicherheit-bei/
  2. Einführung der von der EU verbindlich vorgegebenen „eForms“ (elektronische Standardformulare) in § 10a VgV „§ 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms“, wodurch ab dem 25. Oktober 2023 verbindlich und ausschließlich alle Bekanntmachungen über das neue Format zu veröffentlichen sind.

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