Energiepass: Projektinformationen der dena zur Markteinführung

Zur Schaffung von mehr Markttransparenz im Gebäudebestand soll ab 2006 ein bundeseinheitlicher Energiepass eingeführt werden. Damit wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die solche Ausweise beispielsweise bei Mieter- oder Eigentumswechsel zwingend vorsieht. Im vergangenen Jahr wurde ein Energiepass getestet, den die Deutsche Energieagentur (dena) entwickelt hatte. Im NRW war dieser Test von der Verbraucherzentrale koordiniert worden, die AKNW war neben weiteren Institutionen Partner dieses Tests.

21. März 2005von Li

Die Deutsche Energieagentur hat für 2005 eine Markteinführungskampagne angekündigt. Alle Zielgruppen und die Öffentlichkeit sollen damit über den Energiepass informiert werden und zugleich die Einführung des gesetzlichen Energiepasses ab 2006 vorbereitet werden. Mit der Markteinführungskampagne will die dena die bundesweite Ausstellung von Energiepässen auch im Jahr 2005 ermöglichen.    

Übergangszeit bis Anfang 2006   

Anforderungen an den Energieausweis und an die Qualifikation der Aussteller sollen in einer Novelle der Energieeinsparverordnung geregelt werden. Der Verordnungsentwurf ist für April 2005 angekündigt, in Kraft treten soll die neue EnEV Anfang 2006. Die Weiterentwicklung des Energiepasses soll daher nach den Vorstellungen der dena im Jahr 2005 in zwei Schritten erfolgen. Für die Zeitspanne bis zur Vorlage des Referentenentwurfs wird der Energiepass in der Form verbleiben, wie er im Feldversuch 2004 getestet wurde. Auch an die Aussteller sollen die gleichen Qualifikationsvoraussetzungen gelten. Für das ausführliche Verfahren sind Bauvorlageberechtigte, Vor-Ort-Berater und für den EnEV-Nachweis Berechtigte zugelassen. Für ein Kurzverfahren, das auf Bauteiltypologien beruht, sind auch bestimmte Handwerker zugelassen.    

Sobald der Referentenentwurf für die Energieeinsparverordnung vorliegt, wird die dena den bestehenden Prototyp an den Entwurf des Ministeriums anpassen. In der Folge müssen die Softwarehäuser ihre Produkte auf die dann neuen Anforderungen ausrichten. Nach Erscheinen des Referentenentwurfs sollen für eine Übergangszeit auch die Qualifikationsvoraussetzungen an die Aussteller entsprechend modifiziert werden. Nach Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung in 2006 gelten dann die in dieser Verordnung genannten Anforderungen an den Energieausweis und die Zulassungsbedingungen für Aussteller. Da die Informationen aus dem Energieausweis zu Miet-, Kauf- und Investitionsentscheidungen mit langfristigen finanziellen Auswirkungen führen werden und daher fachlich fundiert sein müssen, sind nach Auffassung der AKNW Architekten die prädestinierten Aussteller für die Energiepässe.     

Registrierung   

Während der Markteinführungskampagne müssen sich neue Aussteller bis zur Einführung der gesetzlichen Regelung bei der dena registrieren lassen. Die registrierten Aussteller sollen von der dena ein Bestätigungsschreiben erhalten, mit dem sie sich Gebäudebesitzern gegenüber als qualifiziert ausweisen können. Die dena wird Ende März neuen Ausstellern ein Kontaktformular im Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de zur Verfügung stellen. Der Eintrag und die Prüfung der Qualifikation ist für die Aussteller kostenlos. Die für Aussteller notwendigen Arbeitshilfen und weitere Informationsmaterialien stehen ebenfalls im Internet kostenfrei zur Verfügung stehen. Aussteller, die bereits am Feldversuch der dena teilgenommen haben, bekommen eine Registrierungsbestätigung automatisch zugesandt.   

Im Feldversuch war die dena von acht Softwarehäusern unterstützt worden. Die Software kann nach den jeweiligen Vertriebsbedingungen der Hersteller weiter genutzt werden. Im Rahmen der Markteinführungskampagne können weitere Softwarehäuser hinzukommen. Für die Rechenprogramme der einzelnen Hersteller vergibt die dena Druckapplikationen, mit denen der Energieausweis erstellt werden kann.      

Gültigkeit der Pässe aus 2005   

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium planen nach Aussage der dena Überleitungsregelungen zur Fortgeltung der dena-Energiepässe aus dem Feldversuch und der Markteinführungskampagne 2005. Die Gültigkeit der dena-Energiepässe über 2006 hinaus könnte damit als gesichert angesehen werden. Die Dauer der Gültigkeit wird voraussichtlich zehn Jahre ab dem Erstellungsdatum betragen.    

Um die Kammermitglieder zeitnah umfassend zu informieren, bietet die Akademie der Architektenkammer NRW in den nächsten Monaten Informationsveranstaltungen zum Energiepass an.  

Weitere Informationen unter www.gebaeudeenergiepass.de oder unter der kostenlosen Hotline 08000-736-734. Aktuelle Angebot der Akademie unter www.akademie-aknw.de

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