Erster Einblick in den Entwurf der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung

Die Praxis vermisst eine Verwaltungsvorschrift mit konkretisierenden Hinweisen des nordrhein-westfälischen Bauministeriums zur Bauordnung NRW 2018 (VV BauO NRW). Nun hat das Ministerium einen ersten Entwurf zur VV BauO NRW 2018 für die Paragraphen 1 bis 50 der BauO NRW 2018 veröffentlicht.

21. Juli 2022von Dr. Florian Hartmann

Während der Brandschutz-Tagung 2022, die von der Ingenieurakademie West (Fortbildungswerk der IK-Bau NRW) am 31.5.2022 veranstaltet wurde, stellte Jost Rübel, Ministerialrat im MHKBG NRW, u.a. den Entwurf von Teilen der Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW 2018 (VV BauO NRW 2018) vor. Er berichtete, dass diese Teile „als im Entwurf veröffentlicht gelten“ könnten. Zugleich wies er darauf hin, dass es sich bisher lediglich um einen „Entwurf“ handele, der durchaus noch Veränderungen erfahren könne. Die fehlenden Teile der VV BauO NRW 2018, insbesondere die Aussagen zur Barrierefreiheit und zum Verfahren (§§ 51 f. BauO NRW 2018) seien noch in Bearbeitung.

Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Entwurf lediglich dazu dient, einen ersten Einblick in die Verwaltungsvorschrift zu ermöglichen. Selbstverständlich hat der Entwurf keine bindende Wirkung und wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die endgültige Fassung der VV BauO NRW 2018 ersetzt werden. Dazu werden wir ebenfalls berichten.

Download (PDF): Entwurf für eine Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (VV BauO Nordrhein-Westfalen)

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