Expertenanhörung zur Bauordnung

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Landesbauordnung grundsätzlich zu novellieren. So sieht der Entwurf des Gesetzes vor, die Bauordnung an die Brandschutzvorschriften der Musterbauordnung anzupassen, was insbesondere den weitergehenden Einsatz von Holz ermöglichen soll. Die Vorschriften über öffentlich zugängliche Gebäude, aber auch für Wohnungen werden in Bezug auf Barrierefreiheit deutlich überarbeitet. Das Freistellungsverfahren soll abgeschafft werden, die Verfahrensregelungen werden gestrafft. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, über Satzungen bedarfsgerecht Kfz-Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen.

28. Oktober 2016von Li

Am 25. Oktober 2016 führte der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtags eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu der beabsichtigten Novelle der Landesbauordnung NRW durch. Die AKNW konnte durch Kammerpräsident Ernst Uhing ihre Positionen zu dem Entwurf vortragen. Vor dem Hintergrund, dass in NRW kurzfristig viele qualitätsvolle und zugleich bezahlbare Wohnungen gebaut werden müssen, forderte Uhing eine moderne Bauordnung, die diese Herausforderung berücksichtigt.

Uhing begrüßte das Straffen von Vorschriften, die Vereinheitlichung der Vorschriften zum Brandschutz und die Kommunalisierung der Stellplatzfrage.

Gleichwohl kritisierte er, dass der vorgelegte Entwurf das Bauen in NRW teurer machen werde. Er forderte eindeutige Anforderungen an die Barrierefreiheit und wiederholte den Vorschlag der Kammer, die sogenannte R-Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen dem Satzungsrecht der Kommunen zu überlassen. Nur so könnten Angebot und Nachfrage zusammengebracht werden.

Neben der Straffung von Verfahren müssen diese auch beschleunigt werden, so die Vorstellung der Kammer. Uhing appellierte, endlich den qualifizierten Bauleiter und den qualifizierten Tragwerksplaner einzuführen. Um die Bearbeitungszeit von Bauanträgen zu beschleunigen, schlug er eine verbindliche Vorprüfung vor, in der die Bauaufsichtsbehörde in einem Schritt das anfordert, was aus ihrer Sicht noch zur Beurteilung des Bauantrags erforderlich ist. Dann sollte im Wohnungsbau die Sechswochenfrist bis zur Genehmigung laufen.

Obwohl NRW sich als Metropolregion versteht, leistet sich das Land den Luxus der tiefsten Abstandflächen in der Republik. Uhing forderte in Übereinstimmung mit vielen anderen Sachverständigen die Angleichung des Abstandflächenrechts an die Musterbauordnung, Dies bedeutet für Wohnbebauung einen allgemeinen Grenzabstand von 0,4 H. "Seien Sie mutig. Erhöhen Sie die Dichte unserer Städte im Sinne des europäischen Stadtbildes", forderte der Kammerpräsident.

Wenn diesen Forderungen gefolgt wird, kann die novellierte Bauordnung als zukunftsfest angesehen werden. Dann soll sie nach Vorstellung der AKNW aber auch möglichst rasch in Kraft treten und nicht, wie vorgesehen, in erst einem Jahr.

Weitere Informationen

  • Die vollständige Stellungnahme der AKNW finden Sie >>hier.
  • Den Gesetzentwurf der Landesregierung für eine novellierte Bauordnung finden Sie >>hier.
  • Die Stellungnahmen aller Kammern und Verbände finden Sie >>hier.
  • Alle Stellungnahmen der AKNW finden Sie >>hier.

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