Förderprogramm: Innovatives Bauen

Das NRW-Bauministerium will die Digitalisierung in der Bauwirtschaft weiter vorantreiben und im Bereich innovativer Bautechnik gleichzeitig einen baukulturellen Beitrag leisten. Zu diesem Zweck wurde ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Forschungsarbeiten, Modellprojeke in Hochschule und Baupraxis oder ganz konkret Maßnahmen etwa zur Einführung innovativer Technologien in der Bauwirtschaft gefördert werden können.

16. Februar 2021von M. Brans

„Digitalisierung in der Bauwirtschaft“ heißt das Förderprogramm, zu dem jetzt der Projektaufruf ergangen ist. 2,5 Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung. Auf einen Zuschlag können insbesondere solche Projekte hoffen, die in ihrem Ansatz nicht nur auf technische Innovationen sondern auch auf künstlerisch-gestalterische Schwerpunkte verweisen können. Das Förderprogramm steht unter dem Schlagwort „Bauhaus Nordrhein-Westfalen“. NRW-Bauministerin, Ina Scharrenbach, will so nicht nur auf moderne Technik sondern auch auf baukulturelle Aspekte setzen.

„Die Nordrhein-Westfälische Bauwirtschaft ist innovativ und kreativ“, sagt Ina Scharrenbach. Ziel der Landesregierung sei es, NRW zum Vorreiter bei der Entwicklung und Nutzung neuer Bautechnologien und -verfahren zu machen. Zugleich erinnert die Ministerin an das „Bauhaus“, das für Kunst-Design und Architektur steht. Im Bauhaus sei es seinerzeit darum gegangen, durch die Vereinigung von Kunst und Handwerk eine neue Baukunst zu erschaffen. Scharrenbach: „Heute geht es darum, Kunst, Architektur und moderne Techniken zugunsten einer nachhaltigen Bauwirtschaft in einer neuen Bauhaus-Bewegung zu bündeln.“

In den Fördergrundsätzen zum Programm hat das Bauministerium ausgearbeitet, wie und für was die Förderung beantragt werden kann. Dort werden auch Beispiele für förderfähige Maßnahmen genannt, etwa digital geprägte Bauverfahren (z. B. 3D-Betondruckverfahren, Baurobotik) oder innovative Bauverfahren (z. B. durch nachhaltigen Holzbau, ökologische und recycelte Dämmstoffe).

Zuwendungsempfänger können Gemeinden, private Organisationen und die am Bau beteiligten Akteure in NRW sein. Der Höchstbetrag für die Förderung liegt bei 200.000 Euro, die Förderquote liegt zwischen 50 und 80% - je nach Art des Antragsstellers.

Weitere Informationen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Teilen via