Fortsetzung des Lockdown mit leichten Lockerungen

Am 3.03.2021 hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den Lockdown grundsätzlich fortzusetzen. Anders als in den vorherigen Beschlüssen wurde jedoch ein „Fahrplan“ zur Lockerung des Lockdown festgelegt.

04. März 2021von Dr. jur. Volker Steves

Der „Fahrplan“ definiert konkrete 7-Tage-Inzidenz-Werte, bei deren Unterschreiten das Land (oder auch nur die jeweilige Region) Maßnahmen zur Lockerung des Lockdown durchführen können. Dieser „Fahrplan“ ist eingebunden in einen „Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen“.

Der Vierklang sieht darüber hinaus u.a. die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung („Homeoffice“) sowie die Pflicht der Unternehmen vor, zur Gewährleistung eines umfassenden Infektionsschutzes als gesamtgesellschaftlichen Beitrag den in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens 1 kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten.

Der Beschluss muss noch in Landesrecht („Coronaschutzverordnung“) umgesetzt werden.

Er ist hier abrufbar.
 

 

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