Mit Rücksicht auf das Inkrafttreten der geänderten HOAI zum 1.1.2021 passt das zuständige Bundesinnenministerium parallel die Vertragsmuster für Planerverträge bei Bundesbauten an.
Der Einführungserlass vom 21. Dezember 2020 (hier) sowie die Änderungen im Vertragsmuster selbst (hier) lassen erkennen, dass die Bundesbauverwaltung der HOAI ungeachtet des Wegfalls der Verbindlichkeit des Preisrechts zu Recht weiterhin maßgebliche Bedeutung bei der Honorarermittlung zumisst.
Hervorzuheben sind aus Erlass und Vertragsmuster folgende Punkte:
Diese Darlegungen dürften zugleich für andere öffentliche Auftraggeber Leitbildcharakter haben.
Auch die AKNW empfiehlt ihren Mitgliedern weiterhin den Abschluss von an den HOAI-Honorarparametern orientierten Verträgen und eine entsprechende Honorarermittlung. Die aktualisierten Orientierungshilfen zur Vertragserstellung stehen hier zur Verfügung.
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