Vorstand: HOAI-Gutachten veröffentlicht
Überwiegend positiv wertete der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 1. April in Düsseldorf die Ergebnisse des neuen Gutachtens zur Überarbeitung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Das Sachverständigengutachten war im Mai 2024 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vergeben worden; der rund 600-seitige Ergebnisbericht ist nun auf der Homepage des Ministeriums abrufbar. „Das Gutachten stellt eindeutig fest, dass die Honorare für Planungsleistungen in Deutschland endlich an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden müssen“, stellte AKNW-Präsident Ernst Uhing fest. Nun sei die neue Regierung am Zug. „Wir setzen unsere Gespräche zu einer raschen Umsetzung kontinuierlich über die Bundesarchitektenkammer mit den nun politisch Verantwortlichen fort“, so Präsident Ernst Uhing.
Positiv vermerkt wurde auch, dass der von den Kammern entwickelte „Gebäudetyp-E“ auch von der künftigen Bundesregierung in ihren Koalitionspapieren aufgegriffen wurde. Der Vorstand der Architektenkammer NRW diskutierte in seiner Sitzung am 1. April intensiv über Wege zur operativen Umsetzung dieser Strategie. „Wir müssen von der Theorie zur Praxis zu kommen“, appellierte AKNW-Präsident Ernst Uhing an den Berufsstand und die Baupolitik. Hilfreich könne dabei sein, dass sich auch der 10. Deutsche Baugerichtstag (DBGT) im Mai 2025 in Hamm mit genau dieser Aufgabenstellung befassen werde. Der Vorstand beschloss, dass sich die AKNW mit Vertreter*innen des Berufsstandes und des Hauptamtes in die Fachdiskussionen des DBGT einbringen wird.
Bundesregister Nachhaltigkeit
Wichtig für die Sichtbarkeit des Berufsstandes ist auch die Etablierung des „Bundesregister Nachhaltigkeit“ (BRNH). Seit der Freischaltung der gleichnnamigen Website haben sich rund 550 Kammermitglieder in das Register eingetragen - viele über Direkteintrag aufgrund ihrer Vorkenntnisse (z. B. DGNB- oder BNB-Qualifikation), andere aber auch durch Absolvierung des Online-Tests. „Mit dem BRNH können unsere Mitglieder ihre besondere Expertise für ihren Beitrag zur klimagerechten Transformation im Bauwesen gegenüber potenziellen Auftraggebern deutlich machen“, betonte Präsident Uhing. Eine verlässliche Vorbereitung der Prüfung (soweit erforderlich) bieten die Seminare der Akademie der Architektenkammer NRW sowie eine umfassende Publikation der Bayrischen Architektenkammer, die zum Selbststudium auf der Homepage byak.de bereitsteht.
KI-Schulung für Mitarbeitende
Geschäftsführerin Dr. Sarah Versteyl verweis auf den neuen Praxishinweis „KI-Nutzung im beruflichen Kontext“, der für Mitglieder der AKNW auf der Kammerhomepage bereitsteht. „Alle Büros und Dienststellen, die KI-Systeme betreiben oder anbieten, haben sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter KI-Kompetenz besitzen“, erläuterte AKNW-Justiziarin Dr. Versteyl.
Hintergrund ist die EU-Verordnung „KI-VO“, nach der seit dem 02.02.2025 besondere Pflichten für Anbieter und Betreiber von „Künstlicher Intelligenz“ gelten; als solche gelten auch Anwender von KI-Assistenten im beruflichen Kontext. Der AKNW-Vorstand rät allen Kammermitgliedern, die Personalverantwortung tragen, den Praxishinweis Nr. 79 zu beachten.
Erfolg „digitalMONDAYs 25“
Ein positives Fazit der jüngsten Reihe der „digital Mondays“ zog Matthias Pfeifer als Vorsitzender des Ausschusses „Beruf, Innovation, Digitalisierung“. Die drei Veranstaltungen im März 2025 hätten den aktuellen Stand der Diskussion um Digitalisierung und KI-Nutzung pointiert und an konkreten Beispielen widergespiegelt. Dass die drei Montagabende jeweils um die 900 Kammermitglieder motivieren konnten, sich intensiv mit der Digitalisierung der Planungsbranche zu befassen, zeige das Interesse und die Bereitschaft des Berufsstandes, die Entwicklung aktiv mitzugestalten.
Das Format „digitalMONDAYs“ thematisierte in diesem Jahr die Nutzung digitaler Instrumente in der Bestandsarbeit, die digitale Fabrikation (am Beispiel des Holzbaus) sowie die Nutzung von Open-Source-Software.
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