Im Fokus: Wohnungsbau

Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen bleibt im Fokus der berufspolitischen Diskussionen im Planungs- und Bausektor. Auch der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen befasste sich in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr am 9. Januar intensiv mit der Frage, wie es gelingen kann, im Jahr 2024 den negativen Trend im Neubaubereich umzukehren. „Die Wohnungsfrage ist nicht nur eine sozialpolitische Herausforderung, sondern auch ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, unterstrich Kammerpräsident Ernst Uhing. Der Vorstand bekräftigte einen Vorschlags- und Forderungskatalog zum Wohnungsbau in NRW, der auf dem politischen Neujahrsempfang der AKNW Ende Januar öffentlich vorgestellt werden soll.

11. Januar 2024von Christof Rose

Entsprechend wird sich die AKNW auch im Anhörungsverfahren des Landtags NRW zum Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in NRW“ äußern, den die SPD-Fraktion eingebracht hat. Eine Stellungnahme verabschiedete der AKNW-Vorstand überdies zu dem Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach der neuen Landesbauordnung NRW, die mit dem Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Zentrale Forderungen der AKNW sind: Dachflächenpotenziale nutzen, technologieoffene Planung zulassen und baukulturelle Belange berücksichtigen! „Es muss darum gehen, Gebäude holistisch zu betrachten“, erinnerte Vorstandsmitglied Jochen König. Grundsätzlich befürwortet die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen alle Bemühungen, regenerative Energiequellen umfassend für den Wohnungsbau nutzbar zu machen.

Auswirkungen der EU-Trilog-Verhandlungen

Auch auf europäischer Ebene werden die Vorgaben für das nachhaltige Planen und Bauen mit dem Abschluss der sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europaparlament konkreter. So wurde der Ausstieg aus den fossilen Heizungssystemen bis 2040 vereinbart; soweit noch Subventionen der Mitgliedsstaaten für fossile Heizsysteme gewährt werden, müssen diese bereits im Jahr 2024 auslaufen. Die sukzessive Modernisierung des Gebäudebestandes soll gestaffelt erfolgen: So müssen bis 2030 öffentliche Gebäude energieeffizienter sein als die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz. Im Wohngebäudebereich muss der Primärenergieverbrauch bis dahin um 16 Prozent gesenkt werden; auf welchem Wege diese Zielvorgaben erreicht werden sollen, legen die Mitgliedstaaten allerdings selbst fest. Zudem sollen ab 2030 auf allen neuen Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden - in NRW besteht diese Verplichtung gemäß § 42a LBauO allerdings bereits ab 2025. Es ist zu erwarten, dass diese Änderungen im Frühjahr Rechtskraft erhalten.

Sachverständigenwesen stärken!

Im Nachgang zur Jahrestagung des „Qualitätszirkels Sachverständigenwesen NRW“ wies Vorstandsmitglied Claus Klein auf den Nachwuchsmangel in allen Bereichen des Sachverständigenwesens hin. „Hochwasserschäden, Immobilienveräußerungen, Erbfragen – in all diesen Feldern gibt es einen hohen Bedarf an Gutachten, aber viel zu wenig Sachverständige“, so der Vorsitzende des AKNW-Ausschusses „Sachverständigenwesen, Wirtschaft, Statistik“. Der „Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW“, in dem die AKWN mitwirkt, habe Ende 2023 ein Konzept für ein Hospitationsprogramm bei Sachverständigen und Gerichten zum Zwecke der Nachwuchsgewinnung verabschiedet. Der Vorstand folgte der Anregung des Ausschusses und beschloss, die bundesweite Informationskampagne über die Sachverständigentätigkeit in den Kommunikationskanälen der AKNW mit voranzutreiben. Auch die Akademien der Länderarchitektenkammern hätten bereits eine engere Kooperation in der Aus- und Fortbildung von Sachverständigen beschlossen, ergänzte die Geschäftsführerin der Akademie der AKNW, Dr. Friederike Maus.

Digital Mondays `24

Einstimmig beschloss der Vorstand die Durchführung der nächsten Staffel der „Digital Mondays“. Die Vorträge der vierten „digital Mondays“ finden am 4., 11. und 18. März statt. Thematisch geht es um „KI in der Planung“. Angestrebt wird eine interdisziplinäre Perspektive, die insbesondere die Bedeutung der Durchdringung unserer Gesellschaft durch künstliche Intelligenz aus Sicht der AKNW-Fachrichtungen berücksichtigen soll.

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