Klimaschutzgesetz und Klimaanpassungsgesetz

Mitte Juli sind das Klimaschutzgesetz und das Klimaanpassungsgesetz der Landesregierung in Kraft getreten. Festgeschriebenes Ziel ist eine Erreichung der Treibhausgasneutralität in NRW bis 2045.

29. Juli 2021

Die AKNW hat in den Anhörungsverfahren zu beiden Gesetzesentwürfen Stellungnahmen abgegeben und wurde zudem zu einer Landtagsanhörung zum Klimaanpassungsgesetz eingeladen und hat sich auch dort positioniert. Die Stellungnahme der AKNW finden Sie hier.

Eine Besonderheit ist die Trennung der beiden Gesetzte, deren Zuständigkeit ebenfalls auf zwei unterschiedliche Ministerien aufgeteilt sind. Durch das aktuelle Klimaschutzgesetz werden die Vorgaben der aktuellen Klimaschutznovelle des Bundes vom Juni diesen Jahres umgesetzt. Die Emissionen sollen somit bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 % und bis 2040 um 88 % sinken. 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Das Klimaanpassungsgesetz gibt Ziele vor, die die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzen sollen. Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für eine Klimaanpassungsstrategie des Landes und regelt die Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Einer der wesentlichen Sektoren, der von den neuen Gesetzten betroffen ist, ist die Baubranche. Der Bausektor macht weltweit mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen aus. Gerade im Baubereich besteht nach Auffassung des Gesetzgebers ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie.

Zur Erreichung dieser Ziele stellt die Landesregierung zudem entsprechende Förderprogramme unter dem Namen progres.nrw neu auf. Ein Start der neuen Förderprogramme ist für August 2021 geplant.

Über weitere aktuelle Entwicklungen werden wir an dieser Stelle berichten.

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