AKNW-Stellungnahme: Gesetzentwurf zum Klimaanpassungsgesetz

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz veröffentlicht. Eine Besonderheit dabei ist die Loslösung der Klimaanpassung aus dem ebenfalls neuen Klimaschutzgesetz in ein eigenes Gesetz.

04. Mai 2021

Nach Auffassung der AKNW lassen sich beide Themen allerdings nicht unmittelbar trennen. Daher zieht die AKNW in Zweifel, ob die Trennung und Zuständigkeit für beide Gesetzentwürfe in zwei verschiedenen Ministerien für die Umsetzung der in beiden Gesetzen formulierten Zielvorstellungen von Vorteil ist und rät weiterhin zu einer Zusammenführung in ein Gesetz.

Der eigentliche Zweck des Gesetzes, als „Dreiklang“ aus logischer Abfolge aus Festlegung von Klimaanpassungszielen, der Schaffung von rechtlichen Grundlagen für eine Klimaanpassungsstrategie sowie die Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung von Klimaanpassungsmaßnahmen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, wird seitens der AKNW ausdrücklich begrüßt.

In allen drei Bereichen sieht sich die Architektenschaft in ihren unterschiedlichen Ausprägungen der Berufspraxis gefordert und ist an einem klaren und eindeutigen Rahmen interessiert, der eine zielorientierte und qualitativ hochwertige Zusammenarbeit auch über die Planung hinaus ermöglichen kann.

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Stellungnahme der AKNW zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Klimaanpassungsgesetz (04.05.2021)

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