Neue „HOAI 2021 Textausgabe“ bei der AKNW erhältlich

Zum 1.1.2021 ist eine neue HOAI in Kraft getreten. Die AKNW stellt ihren Mitgliedern die „HOAI 2021“ in kommentierter Fassung als Print-Ausgabe und als PDF kostenfrei zur Verfügung.

24. Februar 2021
HOAI Textausgabe mit amtlicher Begründung
HOAI 2021 - Textausgabe mit amtlicher Begründung - Abb. AKNW

Dem Stichtag vorausgegangen ist eine seit 2015 andauernde Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Vereinbarkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze mit europäischem Recht. Fest steht: Die HOAI wird auch künftig den Rahmen für eine verlässliche Honorierung der Leistung von Architektinnen und Architekten vorgeben. Allerdings hat der EuGH die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für unwirksam erklärt.

Was bedeutet das für die Honorarhöhe im Einzelfall? Welches Gewicht hat in der Folge die vertragliche Vereinbarung zwischen Bauherren und Planern? Die „HOAI 2021 – Textausgabe“, die die AKNW in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer herausgegeben hat, gibt hier eine klare Orientierung. Die Publikation enthält nicht nur die seit Jahresbeginn geltende HOAI im Wortlaut, sondern gibt auch einen schnellen Überblick über in Kraft getretene Änderungen. Enthalten sind auch die amtliche Begründung sowie ein Abdruck des der HOAI zugrundeliegenden Architektenleistungsgesetzes (ArchLG).

Gerade das ebenfalls modifizierte ArchLG belegt, dass die fortgeltenden Honorartafeln mit ihren Preisspannen auch weiterhin der Ermittlung einer angemessenen Vergütung dienen. Das ist der amtlichen Begründung zur HOAI zu entnehmen. Diese weist darauf hin, dass die Honorarsätze eine hohe Planungsqualität gewährleisten.

„Hierauf können sich Architektinnen und architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ausdrücklich berufen“, sagt AKNW-Präsident Ernst Uhing. Er erinnert daran, dass der Bundestag den Angemessenheitsbegriff auf ausdrückliche Forderung von Kammern und Verbänden hin ins ArchLG aufgenommen hat. Auch der EuGH hatte bestätigt, dass verbindliche Honorarsätze grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Qualitätssicherung darstellen.

Die Print-Ausgabe können Sie per E-Mail bestellen: info@aknw.de.

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Special: HOAI - HOAI-Textausgabe mit amtlicher Begründung

 

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