Pressemitteilung

Neue Landesbauordnung: Was fordert die Architektenschaft?

Der nordrhein-westfälische Landtag berät heute (05.02.2021) zur Stunde mit einer Expertenanhörung über die anstehende erneute Novellierung der Landesbauordnung NRW. Die Architektenkammer NRW ist durch ihren Präsidenten Ernst Uhing in der Anhörung vertreten. In einem Kurzinterview nimmt der Präsident der Architektenkammer zu drei zentralen Aspekten Stellung: Barrierefreiheit, Parkplatzflächen, Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens.

05. Februar 2021
Ernst Uhing
Dipl.-Ing. Architekt BDB Ernst Uhing - Foto: Ingo Lammert

Herr Uhing, ein Aufregerthema bei der Novellierung der nordrhein-westfälischen Bauordnung ist die Barrierefreiheit. In § 49 soll es künftig heißen, dass Wohnungen in Gebäuden ab der GK 3 „im erforderlichen Umfang barrierefrei“ sein müssen. Fortschritt oder Rückschritt?
Ernst Uhing: Die Formulierung bekräftigt nach unserer Auffassung den Status Quo und ist damit in Ordnung; jedenfalls dann, wenn in der Begründung zur Bauordnung deutlich erkennbar ist, dass mit der Formulierung „im erforderlichen Umfang barrierefrei“ keine materielle Änderung gegenüber dem aktuellen Standard gemeint ist. Es darf keinen Rückschritt geben. Hierin sind wir mit den Betroffenenverbänden einer Meinung. Vielmehr muss deutlich werden, dass sich die Formulierung auf die DIN 108040-2 in dem Umfang bezieht, wie diese Norm derzeit bauaufsichtlich eingeführt ist. Und wir gehen davon aus, dass genau das auch von der Landesregierung so gemeint ist.

Mit der bisherigen Formulierung „Barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl“ nutzbar hatten unsere Kolleginnen und Kollegen in der praktischen Anwendung immer wieder erhebliche Probleme. Insofern wäre die neue Formulierung im Sinne der Rechtsklarheit ein Fortschritt.

Sie sprechen in Ihrer Stellungnahme die vorgesehene Überdachung von Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen an, zeigen sich aber skeptisch. Warum?
E.U.: Grundsätzlich halten wir den Vorschlag für eine innovative Idee - wenn man akzeptiert, dass das Auto die Städte dominiert. Ein Beitrag zu einer grundlegenden, ökologisch ausgerichteten Verkehrswende für mehr Lebensqualität in unseren Städten ist der Vorschlag aber nicht. Zukunftsgerichtet wäre die Forderung, die Bodenversiegelung auf ein Minimum zu reduzieren. Deshalb schlagen wir ergänzend vor, dass große Parkplatzanlagen - soweit möglich - wasserdurchlässig sein müssen; und dass die vorgesehenen Konstruktionen für die Photovoltaikanlagen entsprechend frei entwässern sollten. Außerdem glauben wir, dass Bäume als Schattenspender und CO2-Speicher als Alternative zu den PV-Anlagen vorgesehen werden sollten.

Viele Bauwillige klagen weiterhin über zu lange Baugenehmigungsverfahren in NRW. Sie setzen sich in Ihrer Stellungnahme mit den Fristen für Bauaufsicht auseinander. Was kann hier besser werden?
In der neuen Bauordnung sollen die Bauaufsichtsbehörden verpflichtet werden, der Bauherrenschaft unverzüglich den ermittelten Zeitpunkt der Entscheidung über die Baugenehmigung mitzuteilen - in Textform und mit Datumsangabe. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Beschleunigung und Planungssicherheit. Dazu beitragen wird auch, dass wir in Kürze mit dem „Digitalen Bauantrag“ arbeiten werden. Auch die Möglichkeit, dass Brandschutzsachverständige oder Prüfingenieure künftig Abweichungen testieren können, wird einen beschleunigenden Effekt auf die Genehmigungsverfahren haben.

Ich habe allerdings in der Landtagsanhörung darauf hingewiesen, dass wir uns noch mehr Tempo wünschen würden: Vorbild könnte Baden-Württemberg sein, wo die Behördenbeteiligung in einem Monat erledigt ist; bei uns sind zwei Monate vorgeschrieben. Über den Bauantrag entscheidet die dortige Behörde im Regelfall in zwei Monaten, im vereinfachten Verfahren in einem Monat. Bei uns sollen es drei Monate bzw. sechs Wochen sein. Man könnte sich also das Fristenregime noch einmal anschauen.

Allerdings sind wir Realisten: Wichtiger als Fristen auf dem Papier sind Fristen, die gehalten werden können. Dazu müssen unbedingt die kommunalen Bauämter personell vernünftig ausgestattet sein. Das heißt, mit qualifizierten Fachleuten, und das in ausreichendem Maße. Hier ist in der Vergangenheit Personal eingespart worden, obwohl die Aufgaben gewachsen sind.

Stellungnahme der AKNW (PDF)

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