Internet-Anhörung

Neufassung der Muster-Hochhausrichtlinie

Die geltende Musterrichtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern stammt aus dem Jahr 1981. Die nordrhein-westfälische Hochhausverordnung wurde 1986 herausgegeben. Während zu diesem Zeitpunkt die Gebäudehöhe von Hochhäusern selten die 150 m Marke überschritt, war die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten dadurch gekennzeichnet, dass immer höhere Gebäude geplant und realisiert wurden und Hochhäuser auch in Deutschland heute an die 300 m Marke heranreichen.

13. Januar 2006von Li

Höhenentwicklungen dieser Art stellen neue Anforderungen an die Gefährdungsanalyse und die Brandschutzkonzepte.
Die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) hat den Entwurf einer neuen Muster-Hochhausrichtlinie vorgelegt und für eine öffentliche Anhörung ins Internet eingestellt.

Diese Musterrichtlinie soll das ARGEBAU-Muster von 1981 mittelfristig ablösen und in allen Bundesländern möglichst einheitlich bauaufsichtlich eingeführt werden. Die Internet-Anhörung bietet allen interessierten Stellen die Möglichkeit, sich frühzeitig einzubringen und zum Entwurf bis Anfang April 2006 Stellung zu beziehen. 

Der Entwurf und die Erläuterungen können unter www.is-argebau.de/mhhr abgerufen werden.

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