Rechtsproblem des Monats: Vertragskündigung aus wichtigem Grund

Anhand eines aktuellen Falls aus der AKNW-Rechtsberatung geht der Rechtstipp des Monats der Frage nach, in welchen Fällen ein Vertrag architektenseits gekündigt werden darf. Dazu muss ein "wichtiger Grund" vorliegen.

13. Juli 2022

Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt gem. § 648 a Abs. 1 Satz 2 BGB immer dann vor, „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werkes nicht zugemutet werden kann“ oder „durch den Vertrauensverlust die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien so erschüttert ist, dass von der kündigenden Partei ein Festhalten an dem Vertrag nicht verlangt werden kann“ (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2013 – 23 U 102/12).

Wann genau so ein "wichtiger Kündigungsgrund" vorliegt, erklärt der Rechtstipp des Monats. Lesen Sie den ganzen Rechtstipp hier

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