Schneller bauen – aber mit Qualität!

Wohnungsbau, Klimaschutz, Baukultur - dieser Dreiklang darf nach Überzeugung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nicht durch das Bestreben, schneller mehr Wohnungen zu bauen, verzerrt werden. In seiner Sitzung am 6. Februar setzte sich der Kammervorstand kritisch mit aktuellen Tendenzen im baupolitischen Diskurs auseinander, im Zuge von Ausnahmeregelungen bewährte Prinzipien des Planungsrechts außer Kraft zu setzen.

15. Februar 2024

„Es mehren sich Vorschläge wie der ‚Bau-Turbo‘ der Bundesregierung, wonach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2026 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden kann“, stellte AKNW-Präsident Ernst Uhing fest. „Insbesondere schnelles und kostengünstiges Bauen bedarf einer qualifizierten Planung, die baukulturelle Ziele für die Städte sowie den Umweltschutz im Blick behält.“

Der Entwurf des § 246e BauGB sei deshalb aus Sicht der deutschen Architektenschaft keine zielführende Antwort auf den Wohnraummangel in Deutschland. Es fehle nach wie vor eine erkennbare Strategie.

Landesentwicklungsplan

Auch in der Anhörung zum Landesentwicklungsplan, die am 31. Januar im Landtag NRW stattgefunden hatte, sei zu beobachten gewesen, dass baukulturelle Belange hinter den Zielen des Ausbaus der regenerativen Energien zurückträten, berichtete Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Kammervorstand. Die AKNW habe in ihrer Stellungnahme das Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung unterstrichen und das Ziel betont, dass der Ausbau von Solar- und Windanlagen unter Berücksichtigung baukultureller Belange vorangebracht werden müsse - und könne. Insbesondere für flächige Photovoltaikanlagen gebe es bereits ausreichend Bauland; über Autobahnen, Schienenwegen und Parkplätzen sowie auf Dachflächen sei ein umfangreiches Flächenangebot vorhanden. Die Freigabe des Außenbereichs verstoße gegen das Gebot des Freiraumschutzes.
Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide forderte eine Analyse des Landes, um unstrittige Ausbauzonen von (baukulturell) hochsensiblen Kulturlandschaften differenzieren zu können. Der Kammervorstand betonte, dass sich die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen weiterhin aus einer Sektor-übergreifenden Perspektive dafür einsetzen werde, dass schnellere Genehmigungsverfahren mit hoher Planungsqualität verbunden werden.

Wohnungsbaupolitik

Entsprechend verweist die AKNW in einer aktuellen Stellungnahme zum Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in NRW“ der SPD-Fraktion im Landtag NRW auf ihre „Düsseldorfer Erklärung“, die anlässlich des Neujahrsempfangs der Architektenkammer NRW öffentlich vorgestellt worden war und welche konkrete Maßnahmen zur Belebung des Wohnungsbaus in NRW auflistet. Präsident Ernst Uhing hob hervor, dass die „Düsseldorfer Erklärung“ unter anderem die personelle Stärkung der Bauverwaltungen für grundlegend erachtet, um viele der auch in dem Landtagsantrag formulierten Ziele überhaupt angehen zu können. „Wenn die Kommunen Schwierigkeiten haben, offene Stellen qualifiziert zu besetzen, müssen die Anstrengungen zur Personalgewinnung verstärkt werden. Ohne Menschen geht es nicht“, zeigte sich der Kammervorstand einig.

UmBauLabor der Baukultur

Die Architektenkammer NRW unterstützt das „UmBauLabor“ der Baukultur NRW als Fachpartner. Das neue Projekt der Landesinitiative, das in einem maroden Bestandsgebäude aus dem Jahr 1902 in Gelsenkirchen-Ückendorf eingerichtet wurde und das Mitte März der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, wird sich mit dem Wert bestehender Bauwerke und den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung problematischer Bestände befassen. „Bestandswertschätzung und -weiterentwicklung sind inhaltlich bereits umfänglich aufgearbeitet“, erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing. „Es ist gut, wenn die vorliegenden Erkenntnisse hier im Rahmen eines Reallabors umgesetzt werden und vor allem auch in die Bevölkerung getragen werden.“

Wettbewerbsunterlagen

Wie können Wettbewerbsverfahren erfolgreich initiiert und operationalisiert werden? Zu dieser Frage hatte der Ausschuss „Wettbewerb und Vergabe“ bereits Musterdokumente für Wettbewerbe erarbeitet, die in den Praxishinweis „Musterdokumente zur Betreuung von Planungswettbewerben und Vergabeverfahren“ eingeflossen waren. Der PH 77 der AKNW soll nun auf Beschluss des Vorstands durch Musterdokumente für die Betreuung von Verhandlungsverfahren und Offene Verfahren nach VgV vervollständigt werden. „Damit ist ein enormer Fortschritt gelungen“, erläuterte Jochen König als Vorsitzender des Ausschusses „Wettbewerb und Vergabe“. Die AKNW biete nunmehr ein umfassendes, sehr praxisorientiertes Informationspaket auf der Homepage an.

Tag der Landschaftsarchitektur 2024

Mit dem Thema „Mobilität“ wird sich der „Tag der Landschaftsarchitektur“ der AKNW in diesem Jahr befassen. Der Vorsitzende des Ausschusses Landschaftsarchitektur, Friedhelm Terfrüchte, stellte dem Vorstand das geplante Programm vor, das am 4. Juli 2024 in den Räumen des BOB-Campus in Wuppertal diskutiert werden soll. „Es geht um die grauen Flächen der Mobilität“, führte Terfrüchte aus. „Wenn die Verkehrswende gelingen soll, muss sich interdisziplinär gedacht werden.“ Details in Kürze auf der Homepage unter www.aknw.de.

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