Stellplatzverordnung des Landes NRW veröffentlicht

Neue Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) des Landes NRW tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und gilt in NRW dort, wo keine Regelungen durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschrift (Stellplatzsatzungen) getroffen werden.

25. April 2022

Mit den Änderungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens im vergangenen Jahr wurden die gesetzlichen Vorgaben für Stellplätze und Fahrradstellplätze neu gefasst. Gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 7 BauO NRW 2018 hat die oberste Bauaufsichtsbehörde – das Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung – nun die Möglichkeit, die Anforderungen an die Anzahl, Größe und Beschaffenheit der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln.

Einen entsprechenden Entwurf einer Verordnung des Ministeriums hat die Landesregierung Anfang 2022 beschlossen und dem Landtag zur Anhörung vorgelegt, sodass die Verordnung bereits im März im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht werden konnte.

Die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) des Landes NRW tritt demnach am 1. Juli 2022 in Kraft.

Das ist für Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen und Stadtplanerinnen und Stadtplaner von besonderem Interesse, da es in der Vergangenheit oft Unsicherheiten über die erforderliche Anzahl von Stellplätzen in Planungsvorhaben gab. Insbesondere in Bereichen, in denen keine kommunale Stellplatzsatzung vorlag, war die Situation oft fraglich.

Ab dem 1. Juli 2022 ist somit eindeutig geregelt, welche Anforderungen für Stellplätze und Fahrradabstellplätze gelten. Die Verordnung gilt in NRW überall dort, wo keine Regelungen durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschrift (Stellplatzsatzungen) getroffen worden sind. Sobald allerdings örtliche Regeln vorhanden sind, gehen diese der Landesverordnung vor.

Die Verordnung regelt zudem, dass bei Bauvorhaben, deren bauaufsichtliche Verfahren bereits vor dem 1. Juli 2022 eingeleitet sind, die Bestimmungen nur anzuwenden sind, wenn sie günstigere Regelungen beinhalten.

Inhalte der neuen Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW)

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die AKNW zu wesentlichen Punkten eines Entwurfes der Verordnung geäußert und begrüßt, dass durch die Verordnung einheitliche Vorgaben geschaffen werden. Allerdings hat die AKNW auch klargestellt, dass landeseinheitliche Vorgaben nicht überall gleichermaßen einer Verkehrswende gerecht werden können und daher das Ziel auch weiterhin sein muss, dass Kommunen und Kreise eigene Satzungen aufstellen.

Die Stellplatzverordnung des Landes besteht aus dem Verordnungstext und einer Anlage, in der die konkreten erforderlichen Stellplatzzahlen nach unterschiedlichen Nutzungsarten aufgeführt sind.

Den Text der Verordnung und die Anlage finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes

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