Taxonomie: Neue Vorgaben für das Bauen

Zum Jahreswechsel ist die „Taxonomieverordnung“ der Europäischen Union in Kraft getreten, mit der genaue Kriterien vorgegeben werden, was ökologisch nachhaltiges Wirtschaften ist. Sie ist ein wichtiger Baustein des „European Green Deal“, mit dem die Staatengemeinschaft bis 2050 klimaneutral werden will. „Gegenwärtig entstehen viele Vorgaben, die massive Auswirkungen auf unsere tägliche Arbeit haben“, erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, in der Sitzung des Kammervorstands am 11. Januar. „Wir werden unsere Mitglieder kontinuierlich informieren und die Fortbildung in diesem Bereich ausbauen.“

13. Januar 2022von Christof Rose

Wie AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann ausführte, betreffen die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung u. a. die Energiebilanz von Bauwerken, das Auslaufen von Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe arbeiten, sowie Vorgaben für Baustoffe und die angestrebte Kreislaufwirtschaft. „Die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen müssen das entsprechende Fachwissen haben und einsetzen, damit nicht perspektivisch externe Fachleute diese Aufgaben übernehmen“, stellte der AKNW-Vorstand fest. Es müsse sichergestellt werden, dass der Berufsstand an der Umsetzung des „Green Deal“ der EU aktiv teilnimmt.

Abstände von Photovoltaikanlagen

Zum ökologischen Umbau gehört der Ausbau der Photovoltaik. Welche „Abstandsregeln für nicht brennbare Photovoltaikanlagen“ sollen künftig in NRW einzuhalten sein? Mit dieser Frage befasste sich im Januar der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des nordrhein-westfälischen Landtags. Der AKNW-Vorstand sieht hier keine Erforderlichkeit einer erneuten Novellierung der Bauordnung NRW. Gleichwohl unterstreicht die AKNW in einer Stellungnahme, dass PV-Module als „gestaltende Elemente“ zu sehen sind, für die ein angemessener Umgang gefunden werden muss. „Wir regen deshalb an, eine Untersuchung zu beauftragen, welche die anstehenden Detailfragen wissenschaftlich analysiert und Antworten entwickelt“, fasste Präsident Ernst Uhing die Diskussion in der AKNW zusammen.

Eckpunkte Wohnraumförderung 2022

Die Architektenkammer NRW beteiligte sich mit mündlichen Stellungnahmen an der Verbändeanhörung zur öffentlichen Wohnraumförderung. Wie Präsident Ernst Uhing dem Vorstand vorab berichtete, sei positiv zu vermerken, dass erneut mehr Geld für dieses wichtige Aufgabenfeld zur Verfügung stehe. Die Eckpunkte des NRW-Bauministeriums sehen u. a. eine Ergänzung des derzeitigen Fördervolumens (1,1 Mrd. Euro) um weitere 210 Mio. Euro (Mittel aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm des Bundes) vor. Insgesamt stehen so für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung, zuzüglich nicht verausgabter Restmittel aus dem Vorjahr. „Wichtig ist uns, dass auch im Bereich des geförderten Wohnungsbaus verstärkt Wettbewerbe ausgelobt werden“, unterstrich Kammerpräsident Uhing.  „Es muss grundsätzlich gelten: Wenn öffentliches Geld verausgabt wird, muss um größtmögliche Qualität gerungen werden!“

Vorschlag Musterfortbildungsordnung Bund

Der Vorstand beschloss einstimmig, dass sich die AKNW dafür einsetzen wird, eine bundesweit einheitlichen „Musterfortbildungsordnung“ einzuführen. „Es wäre im Interesse aller Kammermitglieder, wenn nicht in jedem Bundesland unterschiedliche Regeln gelten“, unterstrich die Vorsitzende des Ausschusses „Berufsqualifikation“, Vorstandsmitglied Stephanie Schleffler. Ziel müsse eine wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsangebote sein, meinte auch der AKNW-Vorstand. Angestrebt wird eine einheitliche Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 16 Unterrichtsstunden bzw. Punkten im Jahr. Dies würde für NRW nur auf den ersten Blick eine Erhöhung des Fortbildungsumfanges bedeuten, so AKNW-Geschäftsführer Florian Hartmann, denn zugleich sei vorgesehen, die Unterscheidung zwischen Seminaren und Vorträgen aufzuheben und Formen des E-Learnings anzuerkennen, sodass die faktische Fortbildungsverpflichtung in den allermeisten Fällen gleichbleiben dürfte. „Es geht dabei auch darum, die Qualitätssicherung nach außen überzeugend darstellen zu können, um die ‚Vorbehaltsaufgabe‘ zu sichern“, betonte Vorstandsmitglied Martin Müller, der auch Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer ist. Gemeint ist mit diesem Stichwort, dass der Titelschutz in der europapolitischen Diskussion nur dann perspektivisch zu erhalten sein wird, wenn damit dem Verbraucherschutzgedanken nachvollziehbar Rechnung getragen wird.

Ausstellungsprogramm für 2022 im HdA

Die Architektenkammer NRW plant für das laufende Jahr ein spannendes Programm für das Foyer des "Haus der Architekten" im Düsseldorfer Medienhafen. Wie AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand erläuterte, soll im Frühjahr eine Fotoausstellung von Thomas Kellner zu Fachwerkhäusern im Siegener Land einen künstlerischen Blick auf regionales Bauen richten, während der Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung „Das zukunftsfähige Einfamilienhaus“ in den Blick nimmt. Darüber hinaus wird die Architektenkammer ihren „Ausloberpreis“ präsentieren, der in 2022 vergeben werden soll. 

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