Überarbeitete Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu den Themen „Fußböden“, „Verkehrswege“, „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ wurden überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst.

22. März 2022von Lars Schuchard

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die überarbeiteten Arbeitsstättenregeln ASR A1.5 „Fußböden“, ASR A1.8 „Verkehrswege“, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ herausgegeben. Die bisherige ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ wurde hingegen aufgelöst und deren Inhalte in andere ASR überführt.

Eine wesentliche inhaltliche Neuerung betrifft die Anforderungen, die durch die ASR A1.8 und ASR A2.3 an die Breite von Verkehrswegen gestellt werden. Diese wurden in den novellierten Fassungen miteinander abgeglichen. An der Erarbeitung war die AKNW beteiligt.  

Am 18. März 2022 wurden die Änderungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) bekanntgemacht.

Ein praktisches Werkzeug für die Umsetzung der neuen Regelungen bietet die BAuA auf ihrer Internetseite. Unter nachfolgendem Link finden Sie für die umfangreichen Neufassungen der ASR A1.5, ASR A1.8 und ASR A2.3 übersichtliche Synopsen mit tabellarischer Gegenüberstellung der aktuellen und der bisherigen Fassung. Für die redaktionellen Änderungen auch anderer ASR stehen ebenfalls Downloads bereit, in denen erfolgte Änderungen gelb markiert sind.

Mehr Informationen

 

 

 

 

 

 

Teilen via