Verkleinerung des Architektenparlamentes beschlossen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 19. Dezember 2024 einstimmig eine Änderung des Baukammerngesetzes NRW beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf die Größe der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW die von bisher 201 auf nun 161 Mitglieder reduziert wurde (§ 7 Absatz 2 Satz 1).
Die Reduzierung gilt ab der nächsten Wahlperiode der VVS, die im Frühjahr 2026 beginnt.
Die nun beschlossene Verkleinerung des Architektenparlamentes geht zurück auf einen Beschluss der Vertreterversammlung aus dem Jahr 2022, in welchem eine Reduzierung auf künftig 161 Mitglieder empfohlen wurde. Die Änderung des Baukammerngesetzes NRW ist am 31. Dezember 2024 in Kraft getreten.
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