AKNW-Vorstand lehnt eine „kleine Lösung“ für die Honorarordnung ab

Vorstand: HOAI-Novelle mit Augenmaß!

Die Diskussion um den Fortbestand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stand im Mittelpunkt der Sitzung des Vorstands der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen im Dezember 2006. Der Vorstand reagierte auf Äußerungen von Repräsentanten der Bundesregierung, denen zu entnehmen war, dass man in Berlin den Geltungsbereich der HOAI drastisch reduzieren will. Kammerpräsident Hartmut Miksch stellte klar: „Eine verstümmelte HOAI nützt niemandem etwas und ist für die Architektenkammer NRW auf keinen Fall akzeptabel!“

13. Dezember 2006von Christof Rose

Auf einer Veranstaltung des Ausschusses Honorarordnung (AHO) in Berlin Mitte November hatte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte, erläutert, dass im Zuge der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure der Geltungszone auf 5 Mio. € abgesenkt und der Geltungszwang der HOAI auf die Leistungsphasen 1 - 5 beschränkt werden könnte.

Der Vorstand der Architektenkammer NRW beschloss ein massives Vorgehen gegen diese Bestrebungen, die auf eine „Abschaffung auf Raten“ hinauslaufen könnten. So sollen über die Bundesarchitektenkammer verstärkt aufklärende Gespräche mit Bundespolitikern geführt werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird um Unterstützung im Bundesrat gebeten in dem Bemühen, eine verständliche und gut handhabbare Honorarordnung durchzusetzen, die den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt stellt. 

Stellungnahme zur EnEV

Einstimmig verabschiedete der Vorstand eine Stellungnahme zur neuen Energieeinsparverordnung, die von der Bundesarchitektenkammer erarbeitet worden war. Einer der zentralen Punkte ist die Forderung, für alle Gebäude einen bedarfsbasierten Energieausweis festzuschreiben. Die im Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsbasierung für ältere Wohngebäude verhindere eine echte Vergleichbarkeit, so die Kammern.Ein weiterer wichtiger Punkt in der Stellungnahme berührt die Frage der Ausweis-Aussteller: Die AKNW ist der Auffassung, dass nur qualifizierte Personen, z. B. Bauvorlageberechtigte, die Energieausweise ausstellen können sollen.

„Kammer-Start“ für Absolventen

Mit einer neuen Broschüre wird die AKNW gleich zu Jahresbeginn Studierende und Absolventen der Architektur-Fakultäten über Fragen der Kammermitgliedschaft, des Titelschutzes und des Starts in das Berufsleben informieren. „Kammer-Start: 13 FAQs für Studierende und Absolventen“ fasst die wichtigsten Infos (FAQs = frequently asked questions/häufig gestellte Fragen) kurz und bündig zusammen. Die Broschüre kann ab Januar 2007 kostenlos bei der AKNW bestellt werden. 

BKI: Jubiläum mit Erfolg

Eine positive Zwischenbilanz zog der Vorstand der Architektenkammer NRW anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Baukosteninformationszentrums der Länderkammern. „Die positive Entwicklung des BKI hält an“, berichtete AKNW-Hauptgeschäftsführer Hans-Ulrich Ruf, zugleich Vorsitzender des BKI-Beirats, dem Vorstand. Die Institution in Stuttgart werde das Wirtschaftsjahr 2006 mit einem guten Ergebnis abschließen. Die konjunkturelle Erholung im Bausektor verspreche auch für das kommende Jahr eine erfreuliche Geschäftsentwicklung.

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