Wärmewende: Stellungnahme der AKNW zu einem aktuellen Antrag der SPD-Landtagsfraktion
Die SPD-Landtagsfraktion hat den Antrag „NRW muss funktionieren: mit sozialer Sicherheit die Wärmewende in Deinem Viertel auf Augenhöhe gestalten!“ (Drucksache 18/13813) in das parlamentarische Verfahren des Landtags NRW eingebracht. Darin spricht sich die SPD für eine sozial verträgliche Wärmewende aus, in der Betroffene zu Akteuren gemacht werden müssten und Klimaschutz kein Privileg werden dürfe. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde im Anhörungsverfahren zu dem Antrag seitens des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (AWIKE) als Sachverständige geladen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat den Antrag „NRW muss funktionieren: mit sozialer Sicherheit die Wärmewende in Deinem Viertel auf Augenhöhe gestalten!“ (Drucksache 18/13813) in das parlamentarische Verfahren des Landtags NRW eingebracht. Darin spricht sich die SPD für eine sozial verträgliche Wärmewende aus, in der Betroffene zu Akteuren gemacht werden müssten und Klimaschutz kein Privileg werden dürfe. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde im Anhörungsverfahren zu dem Antrag seitens des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (AWIKE) als Sachverständige geladen.
In ihrer Stellungnahme spricht sich die AKNW für eine ganzheitliche Betrachtung des Quartiers im Zentrum gesamtstädtischer Entwicklungen aus. Die Kammer mahnt die Wahrung und Stärkung der kommunalen Planungshoheit an und empfiehlt, bestehende Handlungsleitfäden wie beispielsweise Prima.Klima.Wohnen (https://www.bauhaus.nrw/projekte/der-leitfaden-prima-klima-wohnen) für die kommunale Wärmeplanung zu nutzen.
Weiter fordert die AKNW das Prinzip „Easy-First“ statt „Worst-First“ ein, sodass zielführend dort saniert wird, wo der größte Effekt mit geringem Ressourceneinsatz und unter optimaler Nutzung der finanziellen Mitteln erfolgen kann. In diesem Zusammenhang führt die AKNW auch die Ökobilanz als wichtiges Element einer Lebenszyklusbetrachtung sowohl für das einzelne Gebäude als auch in der Quartiersbetrachtung auf.
Ein Baustein zur Schaffung kostengünstigeren Wohnraums ist aus Sicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine Verankerung einer „Oldtimerregelung“ im Bauordnungsrecht, mit der es möglich wird, Bestand zu bewahren und weiterzuentwickeln - ohne den gesamten Bestand auf die aktuellen Rahmenbedingungen ertüchtigen zu müssen.
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