Wann kommt die HOAI 202X?

Optimistisch zeigte sich Joachim Brenncke, Vorsitzender der „Task Force HOAI“ der Bundesarchitektenkammer (BAK), in der jüngsten „Regionalkonferenz HOAI“, die am 7. März live aus dem „Haus der Architekten“ in Düsseldorf gestreamt wurde. Vor 700 gespannten Teilnehmerinnen und Teilnehmern erklärte der frühere Vizepräsident der BAK: „Wir arbeiten gegenwärtig mit über 200 ehrenamtlich Aktiven intensiv an der weiteren Novellierung unserer Honorarordnung und haben das Ziel, die Verabschiedung im Jahr 2025 durch den Bundesrat zu erreichen.“

08. März 2022von Christof Rose

Ein ambitionierter, aber notwendiger Zeitplan, wie die viereinhalbstündige Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zeigte: „Unser Berufsbild verändert sich rasant, die Aufgaben nehmen kontinuierlich zu - das muss sich schnell in der HOAI abbilden“, erklärte Ernst Uhing, Präsident der gastgebenden Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Wie können neue Aufgabenbereiche wie klimagerechtes Planen und Bauen, Barrierefreiheitskonzepte, Lebenszyklusanalysen sowie das Arbeiten mit BIM im Leistungsangebot von Architekturbüros besser veranschlagt und abgerechnet werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der „Regionalkonferenz HOAI“. Sie wurde aus drei Perspektiven beleuchtet.

Berufspolitische Analyse

In seinem „Werkstattbericht“ machte Joachim Brenncke als Vorsitzender der BAK-Task-Force HOAI deutlich, dass die Reform nach Auffassung der Fachleute des Berufsstands grundsätzlich innerhalb der Systematik der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfolgen soll. Ein neues Leistungsbild müsse es für den städtebaulichen Entwurf geben. „Die Aufnahme eines Leistungsbildes Brandschutz wurde eingehend zwischen den Beteiligten und dem Lenkungsgremium diskutiert, aber ebenso verworfen wie die Aufnahme eines eigenen Leistungsbildes für das Planen und Bauen im Bestand“, führte Joachim Brenncke aus. Stattdessen sei für das Planen und Bauen im Bestand im Allgemeinen Teil die Ermittlung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz nach Menge, ortsüblichen Preisen und in den Leistungsbildern festgelegten Zustandsfaktoren verdeutlicht worden. Auch über eine mögliche „Leistungsphase 0“ sei intensiv diskutiert worden, doch stelle diese eine Bauherrenaufgabe dar, die nicht regelmäßig beauftragt werde, so dass sich eine Abgrenzung über eine „Besondere Leistung“ wesentlich besser eigne.

Einigkeit herrschte unter allen Referentinnen und Referenten der Regionalkonferenz, dass die Tafelwerte grundsätzlich angehoben werden müssten. „Das muss schnell geschehen, damit unsere Büros ihre wichtigen Aufgaben gerade vor den politischen Zielen des Green Deal der EU auch verantwortungsvoll umsetzen können“, unterstrich die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Andrea Gebhard.

Transparente und faire Vergaben

 „Ich kann versichern, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW sich als Auftraggeber fair verhält und selbstverständlich die Mindestsätze zahlt“, erklärte Gabriele Willems, die Geschäftsführerin des BLB NRW, in ihrem Vortrag. Auf Nachfassen von Moderator Christof Rose bekräftigte die Architektin, dass dies auch für den Unterschwellenbereich gelte. „Angebote, die deutlich unter dem Mindestsatz liegen, sind für uns auch nicht wirtschaftlich, weil sie schlechte Ergebnisse erwarten lassen“, führte die Geschäftsführerin des größten öffentlichen Auftraggebers in Nordrhein-Westfalen aus.

Für den Fall, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Vergaben gibt, sollten Architektinnen und Architekten durchaus auch das Mittel der „Vergaberüge“ in Betracht ziehen, empfahl Dr. Klaus Greb, Fachanwalt aus Berlin und Justiziar der Architektenkammer Berlin. Auch nach dem Wegfall des zwingenden Preisrechts stelle die HOAI eine wichtige Basis der transparenten Auftragsvergabe dar. „Auftraggeber strukturieren ihre Leistungsbeschreibung an den Phasen der HOAI und nehmen dann auch die Auftragswertschätzung auf dieser Basis vor.“

Auch die AKNW-Vorstandsmitglieder Severine Nicolaus und Jochen König, die aus der Perspektive eines kleinen respektive größeren Architekturbüros von ihren Praxiserfahrungen berichteten, bekräftigten, dass die Anwendung der HOAI unverändert in der Branche außer Frage stehe. Severine Nicolaus verwies darauf, dass die Bauüberwachung der Leistungsphase 8 in der Regel nicht auskömmlich honoriert werde: „Hier muss dringend etwas geschehen, denn die Ansprüche an diese Leistung werden mit dem klimagerechten Planen und Bauen weiter steigen.“

Auf dem Weg in einen Preiskampf?

Zu der Leitfrage, ob die Branche möglicherweise auf dem Weg in einen reinen Preiskampf sei, erklärte Jochen König: „Wir haben bisher nur in einzelnen Fällen die Erfahrung gemacht, dass ein Preiskampf entsteht.“

Das konnte auch Dr. Philip Steden, Wirtschaftsreferent der Bundesarchitektenkammer, in seiner Analyse aktueller Umfragen und statistischer Daten bestätigen. Zwar hätten jüngst 15 Prozent der befragten Architekturbüros in Deutschland angegeben, auf Nachfrage Abschläge auf ihre Leistungsangebote gewährt zu haben; die große Mehrheit der Marktteilnehmer habe aber angegeben, nicht mit unangemessenen Preisabschlägen konfrontiert worden zu sein. „Die Marktdaten sind gegenwärtig sehr gut, sodass es Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen auch gelingen sollte, angemessene Honorare durchzusetzen“, so der Referatsleiter für „Nationale und internationale Wirtschaftspolitik“ der Bundesarchitektenkammer, der sich zuversichtlich zeigte, dass der Boom der Bau- und damit der Planungswirtschaft andauern werde.

Sie appellierte zugleich an den Berufsstand, sich der Wertigkeit der eigenen Leistung stets bewusst zu sein und angemessene Honorare aktiv einzufordern. Vor allem müsse es eine Selbstverpflichtung geben, den Basishonorarsatz auf der Angebotsseite nicht zu unterschreiten.

In ihrem Schlusswort appellierten die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Andrea Gebhard, und der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, an den Berufsstand, sich der Wertigkeit der eigenen Leistung stets bewusst zu sein und angemessene Honorare aktiv einzufordern. Es müsse eine klare Haltung geben – und die Selbstverpflichtung, den Basishonorarsatz der HOAI auf der Angebotsseite nicht zu unterschreiten.

Download: Präsentationen der Referentinnen und Referenten

 

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