Zweite Änderung der VV TB NRW tritt in Kraft

Die zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) tritt mit Wirkung vom 18. Oktober 2023 in Kraft

19. Oktober 2023

Die Aktualisierung der VV TB NRW resultiert aus den abweichenden Landesvorschriften der Bauordnung NRW 2018 zu den Vorschriften der Musterbauordnung (MBO) in der MVV TB (Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen).

Unter anderem sind Überführungen zu den Vorschriften der BauO NRW 2018 in den Teilen A 2 „Brandschutz“, A 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ und A 4 „Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung“ zur Konkretisierung vorgenommen worden.

Für die Anlage A 3.2/1 zur PCB-Richtlinie, wurde zusätzlich zum Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 3.7.1996 - II B 4-476.101 eine Ergänzung hinsichtlich der ausschließlichen oder zusätzlich zu berücksichtigen PCB-Primärquellen aus Deckenplatten, Anstrichen und nicht sicher einzuordnender PCB-Quellen vorgenommen. Hier ist eine zusätzliche Bestimmung der Raumluftkonzentration erforderlich. Die genauen Vorgaben sind der VV TB NRW zu entnehmen.

In Teil A 4 sind die Konkretisierungen der eingeführten Normenbereiche der DIN 18040 -1 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Wohnungen) zu beachten.

Die Fassung der VV TB NRW vom Juli 2022 ist damit überholt.

Eine Übersicht aller betroffenen Anpassungen wurde vom Ministerium erstellt und ist hier abrufbar.
Die aktuelle Fassung der VV TB NRW finden Sie auf den Seiten des Landesministeriums: recht.nrw.de

 

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