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AILSSonstiges
  • Fachrichtung | Discipline
  • Architektur
  • Art der Beschäftigung | Form of Employment
  • Verbeamtung
  • Letzte Aktualisierung | Last updated
  • 01.02.2024

Bauoberinspektoranwärter*innen für den Bereich „Bauaufsicht, Bauplanungsrecht und Baustatik"

AILSSonstiges
  • Fachrichtung | Discipline
  • Architektur
  • Art der Beschäftigung | Form of Employment
  • Verbeamtung
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  • 01.02.2024
Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung- zum 01.05.2024 drei

Bauoberinspektoranwärter*innen für den Bereich „Bauaufsicht, Bauplanungsrecht und Baustatik"

Anwärter*innenbezüge | Vollzeit | Dauer: 14 Monate | Bewerbungsfrist: 03.03.2024 | Kennziffer: 2024-16-61-TD
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Theorie- und Praxisabschnitte.

Die Ausbildungsdauer beträgt 14 Monate. Der Praxiseinsatz während der Ausbildung erfolgt überwiegend in der Bauaufsicht der Stadt Essen, die theoretische Ausbildung findet am Studieninstitut in Hagen statt. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab.

Ausbildungsziele in den fachpraktischen Abschnitten sind unter anderem die Einführung in das hoheitliche Handeln der Bauverwaltung (Planung, Bauaufsicht, Umweltschutz) sowie die Einführung und Vertiefung in den technischen und nichttechnischen Innendienst einer Bauverwaltung und in die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Bauwesens. In den theoretischen Ausbildungsabschnitten werden unter anderem die Grundlagen der Betriebswirtschaft, des Bauordnungsrechts, des Bürgerlichen Rechts mit Bezügen zum Vergabewesen und zum Straßen- und Umweltrecht vermittelt.

Näheres regelt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-baut.D-Gem). Mehr Informationen zum Inhalt und Ablauf erhalten Sie über folgenden Erfahrungsbericht.

Dieses Profil zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder der Architektur
- Sie sind nicht älter als 39 Jahre und 9 Monate zum Einstellungstag, Ausnahmen gelten bei anerkannter Schwerbehinderung/Gleichstellung sowie bei Erziehungszeiten
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines EU-Mitgliedstaates
- Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (gesundheitliche, charakterliche und fachliche Eignung)
- Führungszeugnis ohne Eintragungen
- Interesse an bautechnischen Themenstellungen
- Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Engagement, Durchsetzungsfähigkeit, Organisationsgeschick und Kooperationsfähigkeit

Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
- Eine starke und sichere Arbeitgeberin - auch in Krisenzeiten
- Ein monatlicher Anwärter*innengrundbetrag in Höhe von derzeit ca. 1.400,00 € brutto (Stand 12/2023)
- Ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach positivem Verlauf der praktischen Einsätze und nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:
Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefens, Telefon: 0201/88-61 500, Fachbereich 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung-.
Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Frau Schwier, Telefon: 0201/88-10 233, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-.

Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 03.03.2024 über unser Onlineformular.
https://bewerbermanagement.net/jobposting/0f8202f24299d41536f00d7242890d7c0120cf280

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.

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