Stellenangebot | Job offer
AILSSonstiges
- Fachrichtung | Discipline
- Sonstiges
- Art der Beschäftigung | Form of Employment
- Praktikum
- Letzte Aktualisierung | Last updated
- 20.08.2025
- Kontakt | Contact
- 40221 Düsseldorf
- karriere@aknw.de
- https://www.aknw.de
juristisches Pflichtpraktikum / Referendariat
AILSSonstiges
- Fachrichtung | Discipline
- Sonstiges
- Art der Beschäftigung | Form of Employment
- Praktikum
- Letzte Aktualisierung | Last updated
- 20.08.2025
- Kontakt | Contact
- 40221 Düsseldorf
- karriere@aknw.de
- https://www.aknw.de
Die Architektenkammer NRW bietet Rechtsreferendaren (w/m/d) und Praktikanten (w/m/d) eine vielseitige Ausbildung. Sie haben die Möglichkeit, Ihr juristisches Pflichtpraktikum während des Studiums oder eine Station im Referendariat (Verwaltungs- und/oder Wahlstation) bei der Architektenkammer NRW zu absolvieren.
Ihre Aufgaben:
Sie bearbeiten bzw. unterstützen uns bei der Bearbeitung von Rechtsfragen, die uns selbst als Architektenkammer NRW oder unsere Mitglieder betreffen.
Hierbei werden Sie u.a. in den folgenden Rechtsgebieten Aufgaben aufarbeiten und lösen: öffentliches Baurecht, Recht berufsständischer Versorgungsreinrichtungen, Vergaberecht, Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Gesellschaftsrecht.
Die Rechtsreferendare (w/m/d) sowie Praktikanten (w/m/d) der AKNW sind oft mit aktuellen tagespolitischen Themen befasst. Sie haben die Möglichkeit, nicht nur die Rechtsanwendung, sondern auch die Rechtsgestaltung kennenzulernen, aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zu begleiten und an deren Umsetzung mitzuwirken.
Bei uns erwartet Sie ein breites und damit sehr abwechslungsreiches Aufgabenspektrum. Die Tätigkeit ermöglicht Ihnen eine sehr praxisnahen Einblick in die Arbeitsabläufe von AKNW-Juristinnen und AKNW-Juristen.
Interessiert:
Gerne richten Sie ihre Anfrage, ob in Ihrem gewünschten Zeitraum freie Plätze zur Verfügung stehen, bitte per E-Mail und in einer PDF-Datei (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) an folgende Adresse:
karriere@aknw.de
Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Frauen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Sinne des SGB IX.