Die 201 Delegierten, die alle fünf Jahre von den rund 32 000 Kammermitgliedern gewählt werden, beraten in ihrer jährlichen Sitzung über aktuelle berufspolitische Fragen, verabschieden politische Stellungnahmen und diskutieren über Anträge zur Berufspolitik. - Foto: Mathias Kehren / Architektenkammer NRW

Transparenz, Teilhabe, Verantwortung: NRW-Architektenparlament tagte in Düsseldorf

Transparenz, Teilhabe, Verantwortung für die Gemeinschaft – das waren zentrale Themen auf der Jahrestagung des nordrhein-westfälischen Architektenparlaments am 27. September in Düsseldorf. Die 201 Delegierten der Vertreterversammlung der größten deutschen Architektenkammer forderten weniger Normen und mehr planerische Freiheit für das Planen und Bauen in Deutschland. „Wir sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen – für die Baukultur, für die Gesellschaft, für das Land, in dem wir leben und arbeiten!” Mit diesen Worten bekräftigte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, das Selbstverständnis und den Anspruch der NRW-Architektenschaft, gerade in Zeiten besonderer Anforderungen an die Demokratie im Sinne des Gemeinwohls zu arbeiten.

27. September 2025von Christof Rose

Nordrhein-Westfalens Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, unterstrich in einer Videobotschaft an die Delegierten das gemeinsame Bestreben, die Rahmenbedingungen so umzugestalten, dass NRW „the place to bau“ bleibe. Dazu werde gegenwärtig die Novellierung der Landesbauordnung betrieben. 

Novellierung der Landesbauordnung

AKNW-Präsident Ernst Uhing dankte der Ministerin für ihre Botschaft. Der aktuell diskutierte Referentenentwurf zur Novellierung der Landesbauordnung gehe „in vielen Punkten in die richtige Richtung und greift auch Initiativen und Anregungen der Architektenkammer NRW auf“, erklärte Uhing. So werde die pauschale Inbezugnahme der allgemein anerkannten Regeln der Technik endlich aus dem nordrhein-westfälischen Bauordnungsrecht gestrichen. „Dies ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, um dem Gebäudetyp E, der auf Bundesebene noch zivilrechtlich unterfüttert werden muss, den Weg zu ebnen.” 

Zu begrüßen sei, dass die Novellierung der Bauordnung darauf abziele, das Bauen im Bestand zu erleichtern. „Allerdings braucht es dazu Rechtssicherheit für Bauherren, Investoren und für die Planerinnen und Planer“, forderte Präsident Uhing. Die AKNW plädiere dafür, hier insgesamt den bauaufsichtlichen Prüfmaßstab zurückzufahren und mehr Verantwortung in die Hände der Entwurfsverfassenden zu geben. Die dazu vorgeschlagene „Oldtimer-Regelung“ stelle einen Paradigmenwechsel beim Bauen im Bestand dar. „Aber genau diesen brauchen wir, wenn wir die Potenziale für mehr Wohnraum heben wollen”, rief AKNW-Präsident Ernst Uhing.

Der Titelschutz und das damit verbundene Qualitätsversprechen ist die Grundlage für diesen Kurswechsel, angetrieben durch unseren Berufsstand. Wer bauen will, braucht Planung. Wer von diesem Grundsatz abweicht, verkennt die Lage, so das Votum der VVS. 

Besonders kritisiert wurde das am Vortag im Bundesrat beschlossene Votum zum Vergabebeschleunigungsgesetz, worin sich die Länder mehrheitlich für die Verdrängung des Prinzips losweiser Vergabe zugunsten erleichterter Gesamtvergaben aussprechen. Das sei mittelstandsfeindlich und für unseren Berufsstand nicht hinnehmbar, so die Auffassung der VVS. 

Versorgungswerk mit guten Zahlen

Das Versorgungswerk der AKNW habe die anhaltende schwierige Marktlage im zurückliegenden Jahr gut überstanden, berichtete Wolfgang Zimmer als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW. Der Rechnungszins sei erreicht worden, das Vermögen insgesamt weiter planmäßig gewachsen, die Mitgliederentwicklung weise keine Auffälligkeiten auf, und neue Rekordsummen konnten sowohl auf der Seite der Einzahlungen und als auch bei den Rentenauszahlungen erreicht worden. „Absehbar ist, dass das Versorgungswerk im Jahr 2025 die gesetzten Ziele mindestens erreichen wird, diese vielleicht sogar wieder übertrifft“, resümierte Wolfgang Zimmer.

Das aktuelle versicherungsmathematische Gutachten weise einen Überschuss von mehr als 900 Millionen Euro aus, das stelle einen Rekordwert dar, so Wolfgang Zimmer unter dem Applaus der VVS. Daraus würden die gesetzlich vorgeschriebene Verlustrücklage aufgefüllt, ergänzt um eine Stärkung der Reservemittel. Zudem sei eine Erhöhung der Renten von drei Prozent möglich. In gleicher Weise werden für die aktiven Mitglieder die Anwartschaften der RBG 2 dynamisiert. Diese leistungsverbessernden Maßnahmen werden zum Jahresbeginn 2026 wirksam. Einschließlich der weiter gestärkten Schwankungsreserve stehe das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW äußerst stabil und krisenresistent dar. „Das ist eine tolle Nachricht für unsere Solidargemeinschaft“, resümierte Wolfgang Zimmer unter dem Beifall der Delegierten.

Die VVS erteilte zugleich den Auftrag, zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um das Versorgungswerk für die junge Generation attraktiv zu halten.

Versorgungswerk 2.0

Einstimmig beschloss die Vertreterversammlung einige strukturelle Änderungen im Aufbau des Versorgungswerks der AKNW. Oberstes Beschlussorgan wird künftig eine eigene Vertreterversammlung sein, in der auch Delegierte der angeschlossenen Kammern, d. h. der Architektenkammern Hessen, Saarland und Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW Sitz und Stimme haben werden. „Für die Versicherten ändert sich nichts, wohl aber in den Strukturen“, betonte Wolfgang Zimmer als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses. Die Beschlüsse zur Umsetzung des Reformvorhabens hat die Vollversammlung jeweils einstimmig verabschiedet.

Ausbildung ausbauen – nicht reduzieren!

Auf klare Ablehnung des NRW-Architektenparlaments trifft die Ankündigung der Hochschulleitung der Bergischen Universität Wuppertal, den dortigen Studiengang Architektur bis zum Jahr 2033 zu schließen. Mit einem deutlichen, einstimmigen Votum wurde ein entsprechender Antrag verabschiedet. „Es darf keine Einsparungen zu Lasten der Baukultur und der Nachhaltigkeit in der Architekturausbildung geben“, rief Kammerpräsident Ernst Uhing unter dem Applaus der Vertreterversammlung. „Die vollständige Schließung dieses traditionsreichen Studiengangs wäre mit Blick auf die Strukturen und Bedarfe unseres Berufsstandes ein dramatischer Verlust und ein fatales Zeichen für die Architekturausbildung in NRW und damit völlig inakzeptabel!“

Der Wissenschaftsstandort NRW dürfe mit Blick auf den planerischen Nachwuchs nicht sparen, sondern müsse in Studiengänge investieren, die für die Entwicklung des Landes unverzichtbar seien. Die AKNW freue sich deshalb über das Interesse der TU Dortmund, dort einen zusätzlichen Studiengang Landschaftsarchitektur einzurichten. Das sei angesichts des Nachwuchsmangels und der zugleich großen Herausforderungen der Transformationsprozesse in NRW dringend notwendig. 

Mit Standing Ovations bedankte sich die 73. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bei ihrem Vorstandsmitglied Martin Müller für die langjährige Arbeit als Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer. Der Innenarchitekt aus Gelsenkirchen engagierte sich – zusätzlich zu seinem Einsatz für die NRW-Architektenschaft – über zwölf Jahre auf Bundesebene und trieb im Rahmen seiner Präsidiumsarbeit für die Bundesarchitektenkammer insbesondere die Themenfelder Inklusion, Digitalisierung und Kreativwirtschaft voran.

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