Neue Informationspflichten für Architekten

30. April 2010von mo, 03.05.2010

Architekt A wendet sich mit folgender Frage an die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:  

„Aus der Presse habe ich erfahren, dass am 17.05.2010 die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) in Kraft getreten ist. Muss ich diese Verordnung auch als Architekt beachten?“ 

Ja, die DL-InfoV verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch das Kammermitglied, die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes. In der Verordnung werden eine Reihe von Informationen aufgelistet, die nunmehr nachweisbar dem Kunden gegeben werden müssen. Dadurch soll für mehr Transparenz und Schutz vor bzw. bei Vertragsabschlüssen gesorgt werden. Die Verordnung unterscheidet zwischen:

  • stets zur Verfügung zu stellende Informationen, wie bspw. Angabe des Vor- u. Nachnamens, der Anschrift, der Niederlassung, die Benennung der Berufsbezeichnung usw.
  • auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen, wie z. B. Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen.

Diese Informationen müssen die Mitglieder der AKNW ihrem Auftraggeber vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stellen.Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen, so etwa durch unaufgeforderte, direkte Mitteilung an den Vertragspartner, durch Aushang im Büro, sofern der Vertragspartner sie dort einsehen kann oder durch einen Verweis auf die Homepage mit den entsprechenden Angaben.  

Praxisempfehlung

Mitgliedern ist dringend zu empfehlen, die Vorgaben der DL-InfoV zu beachten. Verstöße gegen die Informationspflichten werden mit Geldbußen geahndet. Auch können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unseren Praxis-Hinweis „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung -DL-InfoV“, den Sie auf unserer Homepage www.aknw.de unter der Rubrik „Mitglieder/Berufspraxis/Praxishinweise“ abrufen können.

Teilen via